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Lebens- und Rentenversicherung | 29.01.2020

Externe Finanzspritzen als letzte Rettung für Lebensversicherer

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Lebensversicherer haben im Zuge der anhaltenden Niedrigzinsphase zunehmend Probleme. Um zu gewährleisten, dass sie die Garantieversprechen der Altverträge auch weiterhin einhalten, hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Anfang des Jahres einen Referentenentwurf veröffentlicht. Dieser soll für externe Kapitalgeber Anreize schaffen, sich an der Finanzierung der Zinszusatzreserve zu beteiligen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt den Entwurf grundsätzlich, sieht aber gleichwohl noch grundlegende Defizite in einigen Punkten. „Diese Verordnungsänderung unterstreicht den Ernst der Lage. Die Lebensversicherer brauchen erneut Unterstützung, um überleben zu können“, erläutert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Die Lebensversicherungsunternehmen haben die Risiken einer anhaltenden Niedrigzinsphase bewusst ignoriert, sodass garantierte Leistungen zukünftig gefährdet sind. „Jetzt bleiben nur noch externe Finanzspritzen als letzte Rettung für die dahinsiechenden Lebensversicherer. Daher begrüßen wir eine Verordnungsänderung, die diese Spritzen ermöglicht“, so der Versicherungsexperte Kleinlein. Die Aufsichtsbehörde ist dann jedoch umso mehr gefordert, das Zusammenwirken von Überschusskürzung, Zinszusatzreserve und Geldspritzen im Blick zu behalten.

In dem vorliegenden Entwurf wird jedoch nicht herausgestellt, dass die Grundprobleme von den Versicherern hausgemacht sind. „Ursache für die desolate Lage der Branche sind Fehlkalkulationen der Versicherer, die nun durch die niedrigen Zinsen offenbar werden“, so Kleinlein. Dennoch wird im Entwurf des BMF nur davon gesprochen, dass die Neuregelung dem „Schutz der Versicherten“ dient. Jedoch ist das Ziel des Entwurfs vielmehr der Schutz der Lebensversicherungsunternehmen vor einer Insolvenz. Der BdV wünscht hier eine Klarstellung.

Darüber hinaus fordert der BdV die exakte Offenlegung dieser externen Finanzierungen. „Die Versicherten sollten wissen, wann das Unternehmen nur noch mit externen Finanzspritzen am Leben bleiben kann. Deshalb brauchen wir hier zusätzliche Transparenz“, fordert der Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Die Stellungnahme des BdV zum Referentenentwurf für die Vierte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz kann hier eingesehen werden.

Wie die zuletzt im Herbst 2019 von BdV und Zielke Research Consult GmbH vorgelegte Solvenzanalyse gezeigt hat, weist mittlerweile ein Viertel der Lebensversicherungsunternehmen nur durch Übergangsmaßnahmen genügend Solvenz auf und fährt strukturell Verluste ein. „Wir hoffen, dass diese geplante Verordnungsänderung nicht nur zum Hinauszögern von wirtschaftlichen Schieflagen führt“, so Kleinlein abschließend.

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