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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 11.10.2018

Erfolgreiche Kommunikation mit dem Versicherer

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Wie erfolgreich der Austausch mit Versicherungsunternehmen abläuft, ist häufig von Details abhängig. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) stellt Verbraucher*innen Musterbriefe zu verschiedenen Fragestellungen zur Verfügung. Mit diesen werden sie bei der Kommunikation mit dem Unternehmen hilfreich unterstützt. „Um einen zielführenden Dialog zu ermöglichen, setzen unsere Musterbriefe auf standardisierte Formulierungen, da diese nicht so leicht falsch interpretiert werden können“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Auf der BdV-Website stehen unter anderem Musterbriefe zu Vertragsprüfung, -kündigung und zum Widerruf zum Download bereit.

Verbraucher*innen empfinden den Schriftwechsel mit dem Versicherungsunternehmen oft als beschwerlich. Für den BdV ist diese Kommunikation indes alltäglich. Die BdV-Musterbriefe ermöglichen es Versicherten, von der Kompetenz und Erfahrung des Verbraucherschutzvereins zu profitieren. „Mit unseren Musterbriefen geben wir ihnen das Rüstzeug an die Hand, um auf Augenhöhe mit ihrer Versicherung zu kommunizieren“, teilt Boss mit. Derzeit stehen 15 kostenlose Musterbriefe zum Download zur Verfügung.

Die zwei neuesten Musterbriefe richten sich an Verbraucher*innen, die von der Überschusskürzung in der Lebensversicherung betroffen sind – bei über 80 Millionen laufenden Lebensversicherungsverträgen drohen wegen der Kürzung der Bewertungsreservenbeteiligung deutlich niedrigere Überschüsse. Hiervon sind Kapitallebensversicherungen, Riester-Renten, private Rentenversicherungen, Rürup-Renten und Direktversicherungen in der betrieblichen Altersvorsorge betroffen. Seit 2014 kämpft der BdV gegen diese Kürzung und sieht in ihr eine Enteignung der Versicherten. Ende Juni ist er mit seiner Revision im Kampf gegen die Überschusskürzung in der Lebensversicherung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) gescheitert. Nach der Entscheidung des BGH geht es jetzt erst einmal beim LG Düsseldorf in die Verlängerung. Danach will der BdV den außerordentlichen Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde prüfen.

Betroffene Verbraucher*innen, die bereits gekündigte oder abgelaufene Verträge besitzen, sollten nun ihr Versicherungsunternehmen anschreiben und um Unterbrechung des Laufs der Verjährung bitten. So können sie evtl. erreichen, dass ihre Ansprüche bis zu einem späteren positiven Urteilsspruch bestehen bleiben. Der passende Musterbrief kann auf der Website des BdV kostenlos heruntergeladen werden.

Zudem wird derzeit das 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) wieder im Bundestag diskutiert, das die Kürzung der Bewertungsreservenbeteiligung ermöglicht. Deshalb sollten betroffene Verbraucher*innen jetzt handeln, indem sie Abgeordnete aus ihrem Wahlkreis auf die nachteiligen Auswirkungen des LVRG hinweisen und um Unterstützung bitten. Ein entsprechendes Musterschreiben kann ebenfalls hier kostenlos heruntergeladen werden.

Neben den kostenlosen Musterbriefen für alle Verbraucher*innen stehen BdV-Mitgliedern exklusiv weitere acht Schreiben zur Verfügung. Mit diesen können sie beispielsweise anfragen, ob ihre Versicherungsverträge die Verbraucherschutz-Kriterien des BdV erfüllen oder einen Tarifwechsel bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen beantragen.

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