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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 16.12.2015

Diese Versicherungen gehören mit in den Winterurlaub

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Die Winterferien nutzen viele Deutsche, um aktiven Urlaub in den heimischen Skigebieten und in denen der Nachbarländer zu machen. Manch eine Skiabfahrt endet jedoch im Krankenhaus. Darum ist es besonders wichtig, dass Urlauber die richtigen Versicherungen vor Reisebeginn abschließen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein wenn es um private Versicherungen geht, sagt, welche Versicherungen ins Reisegepäck gehören:

Für Wintersportvergnügen im Ausland, ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Die gesetzliche Krankenkasse bezahlt nämlich die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz. Sie empfiehlt sich außerdem, da sie auch den Rücktransport nach Hause bezahlt.

Zur Absicherung bei schweren Unfällen, die eine Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung oder am besten eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Falls bei der Abfahrt Dritte zu Schaden kommen und entsprechende Ansprüche stellen, kann eine Privathaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung sein. Denn gerade Personenschäden können schnell in die Tausende gehen. Und: Die Versicherung kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht!

Aktive Wintersportler nehmen auf Reisen ihre eigene Ausrüstung mit. Was passiert, wenn z. B. das Snowboard gestohlen oder während des Transportes beschädigt wird?

Besitzer einer Sportgeräte-Versicherung erhalten eine finanzielle Entschädigung, wenn das Sportgerät durch Feuer, Elementarereignisse, einen Unfall während des Transportes oder durch eine Straftat Dritter beschädigt wird oder abhandenkommt.

Wenn das Sportgerät dagegen während des bestimmungsmäßigen Gebrauchs einen Schaden erleidet, springt die Versicherung meist nur ein, wenn das Gerät nicht älter als zwei Jahre ist. Außerdem gilt nur eine Zeitwerterstattung. Der zu zahlende Beitrag für eine solche Versicherung ist nicht unerheblich und ergibt sich aus der Reisedauer, der Versicherungssumme, die dem Wert der Sportgeräte entsprechen sollte, und einer eventuellen vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung.

Es gibt nur wenige Versicherer, die in diesem Bereich einen Versicherungsschutz bieten. Interessenten sollten sich an den Deutschen Skiverband und den Deutschen Alpenverein wenden.

BdV-Tipp: Über die Hausratversicherung besteht zudem Versicherungsschutz gegen die Gefahr des Einbruchdiebstahls aus einem geschlossenen Hotelzimmer!

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