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BdV | 12.10.2017

Der BdV nimmt im Auftrag des BMJV Stellung

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) setzt sich seit Jahrzehnten für mehr Verbraucherrechte im Bereich der privaten Versicherungen ein. Er wird aber auch in anderen Bereichen von Behörden oder Ministerien um Stellungnahme gebeten. So wandte sich aktuell das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Bitte um eine Stellungnahme zum „Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Musterfeststellungsklage“ an den BdV. „Wir halten die Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens für sinnvoll. Nur so kann eine zügige und kostengünstige Durchsetzung von Ansprüchen, die einer Vielzahl von Verbrauchern zustehen, ermöglicht werden – so z. B. auch im Bereich der Lebensversicherung“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Musterfeststellungsklagen gibt es in Deutschland – abgesehen vom Sonderfall des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) – momentan nicht. Daher fehlt ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes und somit eines aktiven Verbraucherschutzes. „Nur mit einer Musterfeststellungsklage ist es möglich, Schäden, die bei einer Vielzahl von Verbrauchern auftreten und deren Ursache gleich oder vergleichbar sind (Streuschäden), zu bündeln und durchzusetzen“, erläutert Kleinlein.

Der BdV sieht in einem solchen Verfahren eine erhebliche Stärkung der Verbraucherrechte – sofern wesentliche Voraussetzungen des Entwurfs erfüllt sind:

Sicherstellung eines niedrigschwelligen Zugangs zum Verfahren für den Verbraucher (ohne weitere anwaltliche Vertretung). Der Betroffene müsste sich lediglich zum Klageregister anmelden, damit wären nur geringe Kosten in Höhe von 10 Euro verbunden. Der Betroffene könnte dann den Ausgang des Verfahrens abwarten und das stattgegebene Urteil für sich als bindende Präzedenz nutzen. Zudem wäre äußerst positiv, dass die Anmeldung zu einem Musterfeststellungsverfahren die Verjährung des Anspruchs hemmt.

„Wir sehen es als Chance, dass mit dem Diskussionsentwurf neue Leitplanken für die kollektive Rechtsdurchsetzung formuliert werden“, so Kleinlein. Der BdV sieht jedoch noch Verbesserungsbedarf zugunsten des Verbrauchers, damit die Musterfeststellungsklage ein scharfes und effizientes Schwert zur Durchsetzung kollektiven Rechtsschutzes für betroffene Verbraucher wird.

Entscheidend ist für Kleinlein aber vor allem, dass die nächste Bundesregierung auch gewillt ist, diesen Diskussionsentwurf in ein Gesetz münden zu lassen: „Der neugewählte Deutsche Bundestag und die neue Bundesregierung sollten – nach jahrelangem Stillstand der Vorgängerregierung - das rechtsstaatliche Element in diesem wichtigen Aspekt stärken und zeitnah einen Grundlage für eine gesetzliche Regelung auf die politische Agenda setzen.“

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