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Servicethemen | 28.02.2020

Coronavirus in Europa: Leisten Reiseversicherungen?

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Mit zahlreichen Infizierten und sogar Todesfällen in Italien, Österreich, der Schweiz und Kroatien rückt das Coronavirus SARS-CoV-2 immer näher an Deutschland heran. Momentan sind insbesondere Menschen beunruhigt, die einen Urlaub in einem der stärker betroffenen Länder gebucht haben. Viele Reisewillige fragen sich, ob ihr Krankenversicherungsschutz auch eine Infektion mit der Lungenkrankheit deckt. Wer sich aufgrund des Virus gegen die bereits gebuchte Reise entscheidet, fürchtet indes, auf den Stornokosten sitzen zu bleiben. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist sehr wichtig – auch wenn keine Epidemie im Anmarsch ist“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). „Ob bei einem Reiserücktritt oder –abbruch die entsprechenden Versicherungen leisten, hängt von verschiedenen Faktoren ab.“

Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte alle Auslandsreisenden besitzen. Sie übernimmt die Kosten einer Heilbehandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckt sind. Zudem werden in jedem Fall auch die Kosten für einen notwendigen Krankenrücktransport übernommen. Bei Privatversicherten ist ein Abschluss sinnvoll, um bei Inanspruchnahme beispielsweise eine mögliche Beitragsrückerstattung in der Vollversicherung nicht zu beeinflussen oder den Selbstbehalt im Vollversicherungstarif nicht zahlen zu müssen. „Der Versicherungsschutz einer Auslandsreisekrankenversicherung gilt selbstverständlich auch bei Behandlungen wegen des Verdachts einer Coronavirus-Infektion“, erläutert Verbraucherschützerin Boss.

Wer eine Reise nach Italien bereits gebucht hat oder aktuell dort unterwegs ist und die Reise rein aus Angst vor der Lungenkrankheit stornieren beziehungsweise abbrechen möchte, riskiert, auf den Folgekosten sitzen zu bleiben. Die meisten Reiseveranstalter, Flug- und Bahngesellschaften sowie Unterkünfte verlangen auch bei Rücktritt oder Abbruch häufig zumindest einen Anteil des ursprünglich bestätigten Reisepreises - sogenannte Stornokosten. Abbruch und Rücktritt sind nur unter bestimmten Umständen kostenfrei möglich - etwa wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat. „Ist dem nicht so, bieten aber auch Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherungen für den beschriebenen Fall keinen Kostenschutz. Sie sichern vorrangig Gründe ab, die in der Person des Reisenden liegen – etwa ein Unfall oder eine Erkrankung“, so Boss. Beide Policen sollten ohnehin nur abgeschlossen werden, wenn im Falle der Stornierung Kosten anfallen, die die Reisenden wirtschaftlich überfordern.

Wichtige Informationen rund um das Thema Reiseversicherungen hat der BdV im Infoblatt „Reise“ gesammelt.

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