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Lebens- und Rentenversicherung | 11.03.2019

Bund der Versicherten vermisst Kostenehrlichkeit bei der Gothaer

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Die Gothaer Lebensversicherung AG erklärte am Freitag, dass eine vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) veröffentlichte Kostenermittlung „einseitig“ errechnet worden sei und „tatsächlich“ geringere Abschlusskosten beim ReFlex Riester-Tarif erhoben würden. „Bei den von uns veröffentlichten Zahlen handelt es sich um solche, die die Gothaer ohne das Zutun des BdV selbst im Produktinformationsblatt veröffentlicht“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Diese führen zu einer Abschlusskostenquote von 16,3 Prozent. Trotzdem beharrt die Gothaer weiter darauf, dass sie nur 2,5 Prozent erheben würde. Versicherungsmathematiker Kleinlein fordert: „Es ist dringend Zeit, dass die Gothaer Kostenehrlichkeit ernst nimmt.“ Das jüngste vom BdV gewonnene Gerichtsverfahren gegen die Gothaer bestätigt viele Kritikpunkte des BdV an dem Umgang der Gothaer mit Abschlusskosten.

Die Gothaer begründet ihre Darstellung geringerer Kosten damit, dass zusätzliche Abschlusskosten in Abhängigkeit vom Anlageerfolg erhoben würden. Diese Kosten möchte sie aber nicht in die Quote eingerechnet sehen. „Die Gothaer beschönigt unehrlich die Abschlusskostenquote, indem sie einfach einen Teil der Kosten nicht einrechnet“, kritisiert Kleinlein. Zudem ist es unüblich, erst in der Zukunft entstehende Kosten als Abschlusskosten anzusetzen. Letztere sollten ja nur für das Begleichen der für den Abschluss entstehenden Kosten erhoben werden. „Es wäre fatal, wenn die Gothaer zukünftige Erträge aus dem Vertrag rückwirkend als Abschlusskosten etwa in Form von Zusatzprovisionen den Vermittlern zukommen ließe“, moniert Kleinlein. Dies würde zu Lasten der Kund*innen und auch der Steuerzahler*innen geschehen.

Zusätzlich ist es aus aktuarieller Sicht nicht nachvollziehbar, wie die Gothaer den Kostenblock dieser zusätzlichen Abschlusskosten ermittelte, da er von Annahmen zum Kapitalanlageerfolg abhängig ist. So könnten diese Kosten sogar noch höher ausfallen, würde zum Beispiel die gegenwärtige Niedrigzinsphase beendet. „Die Gothaer kalkuliert die Abschlusskosten, ohne plausibel zu machen, auf welche Annahmen sie sich stützt“, erläutert Versicherungsmathematiker Kleinlein. „Dieser Vertrag ist in Sachen Abschlusskosten eine Wundertüte – mit bösen Überraschungen.“

Die Abschlusskosten werden seit 1994 üblicherweise als Quote in Bezug auf die vereinbarte Beitragssumme angegeben. Im Falle des konkreten Produktinformationsblattes zum Produkt ReFlex (Zertifizierungsnummer 3960) fließen bei einem 40 Jahre laufenden Vertrag 41.842 Euro Beiträge in den Vertrag. Dabei fallen Abschlusskosten in Höhe von 6.806,12 Euro an. Diese Werte sind von der Gothaer selbst errechnet und in das Produktinformationsblatt eingefügt. Damit ergibt sich:

6.806,12 € / 41.841,60 € = 0,162663951≈16,27 %

 

Dies ist mehr als das Sechsfache dessen, was die Gothaer selbst behauptet, die von 2,5 Prozent spricht. „Auch in der Gothaer Lebensversicherung arbeiten Versicherungsmathematiker, die dabei helfen können, korrekte und ehrliche Kostenquoten zu ermitteln“, erklärt Kleinlein.

 

Hintergrund zum Gerichtsverfahren:

https://www.bundderversicherten.de/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/bdv-klage-gegen-die-gothaer-riester-rente-reflex-erfolgreich

Die Aussage der Gothaer:

"Die vom Bund der Versicherten kritisierte Höhe der Abschlusskosten von 160 Promille basieren auf einer einseitigen Darstellung  der Kostenermittlung des BdV. Tatsächlich berechnen wir von den Beiträgen und Zulagen unserer Kunden 25 Promille Abschlusskosten, allerdings fallen zusätzliche Abschlusskosten abhängig von der Performance der zugrunde liegenden Kapitalanlage an."

Zitiert aus

https://www.versicherungsbote.de/id/4877558/Gothaer-BdV-ReFlex-Klage/

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