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BdV | 07.11.2018

Bund der Versicherten setzt sich für bessere betriebliche Altersvorsorge ein

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Am heutigen Tag findet im Bundestag die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung)" (BT-Drucksache 19/4673) statt. Der Bund der Versicherten e. V. hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben. BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein ist zur Anhörung vor Ort: „Wir begrüßen, dass es aus Europa klarere Vorgaben für mehr Transparenz auch in der betrieblichen Altersvorsorge gibt. Der Regierungsentwurf bleibt aber auf halber Strecke stehen.“

So kritisiert der BdV die Umsetzung europäischer Vorgaben zur betrieblichen Altersvorsorge. „Es wäre richtig, die Transparenz in der betrieblichen Altersvorsorge an die bei den privaten Verträgen anzupassen“, so Kleinlein. Denn nur mit standardisierten Informationen haben die Sparerinnen und Sparer eine Möglichkeit tatsächlich vergleichen zu können. So könnte auch endlich die dringend nötige echte Kostentransparenz geschaffen werden. Irreführende Angaben der sogenannten Effektivkosten würden somit ad acta gelegt.

Ein weiterer Kritikpunkt des BdV richtet sich an die Transparenz der Unternehmen. Auch die Anbieter der betrieblichen Altersvorsorge sollten Klartext reden und ähnlich wie die Lebensversicherer jährlich ihre Unternehmenslage unter dem Blickwinkel der Solvabilität offenlegen. „Die Solvabilitätsberichte der Lebensversicherer haben sich bewährt. Für die Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge sollten sie auch eingeführt werden“, fordert Kleinlein.

LINK zur Stellungnahme.

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