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Lebens- und Rentenversicherung | 11.02.2015

BGH-Urteil öffnet dem legalen Betrug Tor und Tür

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„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat“, urteilt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Am heutigen Tag hat der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil (Aktenzeichen IV ZR 213/14) verkündet, dass Versicherer nicht erklären müssen, wie sich die Beteiligung an den Überschüssen zusammensetzt. Auch ein weiterer Auskunftsanspruch, der die Versicherungsnehmer in die Lage versetzt, den Auszahlungsbetrag auf Richtigkeit zu Überprüfen, spricht der BGH den Versicherten ab. Kleinlein ist entsetzt: „Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden, denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen findet nicht statt, und wird durch diese Intransparenz verhindert“. Verbraucher müssen sich stets auf die Aussage der Unternehmen verlassen ohne eine Kontrollmöglichkeit zu haben.

Der Kläger hatte sowohl vor dem Amtsgericht als auch dem Landgericht Niederlagen erlitten und somit beschäftigte sich der BGH mit dem Fall. Es geht um eine Kapitallebensversicherung, die 1987 abgeschlossen wurde und nach 2008 abgelaufen war. Dem Kläger war der Auszahlungsbetrag zu gering, denn er war der Meinung, dass die Versicherung seinen Anteil an den Bewertungsreserven unzulässig mit seinem Anspruch auf die Schlussüberschussbeteiligung verrechnet hat. Diese Praxis des Versicherers sah der BGH jedoch schon durch die Vorinstanzen zugunsten des Versicherers als geklärt an. „Die Versicherer dürfen also weiterhin das Geld der Versicherungsnehmer zwischen den Überschuss-Töpfen zu ihrem Belieben hin und herschieben“, beklagt Kleinlein. „Kunden können daher künftig darauf verzichten, die Hochrechnungen zu den Überschüssen ernst zu nehmen.“

Auch für das weitere Begehren des Klägers, dass der Versicherer wenigstens darlegen soll, wie sich der Auszahlungsbetrag zusammensetzt, sieht der BGH keine gesetzliche Grundlage. Vorstandssprecher Kleinlein bringt das intransparente Geschäftsmodell der Versicherer auf den Punkt: “Die Versicherungsnehmer dürfen Beiträge zahlen, ohne erfahren zu können, ob das, was am Ende der jahrzehntelangen Vertragslaufzeit rauskommt, auch fair ist. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht, für Klarheit zu sorgen!“

Die klassische Deutsche Lebensversicherung basiert auf einem Ausgleich zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Der Preis für die Versicherung ist zunächst massiv überhöht und soll dann einen fairen Ausgleich über die Überschussbeteiligung bekommen. Dieser Ausgleich ist zunehmend infrage gestellt. Zum einen kürzen die Versicherer die Überschüsse  und streichen sie teilweise vollständig. Zum anderen können sich die Unternehmen hinter intransparenten Berechnungen verstecken, wie das BGH-Urteil bestätigt. „Der ursprünglich vereinbarte Deal ist damit aufgekündigt, im Gegenzug für überhöhte Prämien eine angemessene und nachvollziehbare Überschussbeteiligung zu bekommen“, erklärt Kleinlein und sieht darin die Grundlage des „legalen Betrugs“.


Henstedt-Ulzburg, 11.02.2015


Pressekontakt:
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: 04193-97100
E-Mail: presse@bundderversicherten.de
www.bundderversicherten.de

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