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Lebens- und Rentenversicherung | 11.01.2016

BGH-Entscheidung zur Intransparenz der klassischen Allianz-Riester-Rente

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Am kommenden Mittwoch, den 13. Januar, wird der BGH die Grundsatzfrage um die intransparente Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz entscheiden. Die Regelungen des Branchenführers führten dazu, dass besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer keine Kostenüberschüsse erhielten. In allen Vorinstanzen bestätigten die Gerichte, dass dieses Verfahren zu intransparent war. Mit dem Urteil des obersten Gerichtes erwarten der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e. V. (VZ Hamburg) eine grundsätzliche Klärung in dieser Frage. „Bei derart intransparenten Verträgen leiden Verbraucher und Steuerzahler werden gezwungen schlechte Verträge zu subventionieren“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir hoffen, dass der BGH auch in diesem Fall seine verbraucherfreundlichen Entscheidungen der letzten Zeit zum Ausdruck bringt“, ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen der Verbraucherzentrale Hamburg.

Die beiden Verbraucherschutzorganisationen waren bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Allianz erfolgreich. Letzteres wollte aber eine Entscheidung des obersten Gerichts nicht zulassen. Mit Unterstützung der Verbraucherschützer erwirkte die Allianz, dass der BGH nun doch entscheiden kann. „Wir brauchen höchstrichterliche Klarheit in diesen Fragen der Überschussbeteiligung, besonders wenn auch Steuergelder in die Verträge fließen“, teilt Kleinlein mit.

BdV und VZ Hamburg sehen das anstehende Urteil als wegweisend für die Zukunft der deutschen Lebensversicherung an. „Die Versicherungswirtschaft sollte endlich verstehen, dass ohne nachvollziehbare Überschussbeteiligung die Altersvorsorge mit Versicherungen keine Zukunft hat“, sagt Becker-Eiselen. „Transparenz muss endlich integraler Bestandteil der Verträge sein“, macht Kleinlein zudem deutlich. Angesichts eines Urteils des BGH aus dem letzten Monat zu Auskunftsansprüchen bei der Beteiligung an den Bewertungsreserven, hoffen die Verbrauchschützer, dass das oberste Gericht auch jetzt die Interessen der Verbraucher stärkt.

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