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Lebens- und Rentenversicherung | 22.12.2015

Bewertungsreserven müssen doch transparent gemacht werden

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Überraschend hat der Bundesgerichtshof (BGH) geurteilt, dass Verbraucher mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung Anspruch auf Informationen haben, um bestimmte Überschüsse prüfen zu können (Az.: IV ZR 28/15). Dabei geht es um die Bewertungsreserven, die grundsätzlich zur Hälfte an die Versicherten auszuschütten sind. Das Recht auf Ausschüttung hat der Bund der Versicherten e. V. (BdV) bereits in 2005 vor dem BVerfG erstritten. Nun hat der BGH erklärt, dass Versicherungskunden Anspruch auf Informationen haben, um die Höhe der zugeteilten Bewertungsreserven nachzuvollziehen. „Es war überfällig, das Versicherte das Recht auf Informationen zu den Bewertungsreserven bekommen“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Jetzt müssen nur noch die politisch getriebenen gesetzlichen Kürzungen der Bewertungsreserven vom Tisch“, resümiert Kleinlein.

Noch im Februar hatte der BGH (Az.: IV ZR 213/14) in einem anderen Fall Auskünfte zu den Bewertungsreserven verneint. Nun stellte das oberste Gericht aber klar, dass dies nur ein Einzelfall war. Auch gilt es, stets zu überprüfen, welche konkreten Informationen vom Unternehmen herauszugeben sind. Auf Grundlage von Treu und Glauben stehen Versicherten jedoch Hintergrundinformationen zu den Bewertungsreserven zu, ohne dass die Verbraucher diese im Detail beschreiben können müssen. „Zukünftig haben mehr Verbraucher die Chance zu verstehen, wie sich die Beteiligung an den Bewertungsreserven ergibt“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Jedoch wird das Wissen um die Bewertungsreserven dann oft zu Frust führen. Denn die Versicherer haben die Möglichkeit, unter bestimmten Vorgaben, den Kunden diese Gelder vorzuenthalten. Hintergrund ist, das im letzten Jahr von Union und SPD durchgepeitschte Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG). „Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich nicht korrekt, die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit diesem Gesetz zu kürzen“, erklärt Kleinlein. Der BdV wird hier tätig werden.

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