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BdV | 05.11.2018

BdV nimmt Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren gegen MLP zurück

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat sich entschieden, die erhobene Nichtzulassungsbeschwerde in einem Verfahren zum Thema der Tarifwechselberatung gegen die MLP Finanzdienstleistung AG zurückzunehmen. „Da der Bundesgerichtshof in der Frage in einem anderen Verfahren den strittigen Sachverhalt abschließend entschieden hat, halten wir es nicht für sinnvoll, das Verfahren fortzuführen“, erläuterte BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein die Entscheidung. Der BdV bedauert diese Entscheidung, die es Maklern in der Konsequenz erlaubt, sowohl gegen Honorar, als auch gegen Provision zu arbeiten.

Der eigentliche Grund der Klage des BdV war die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung zur Versicherungsvermittlung anbieten. Darüber hinaus dürfen sie mit Verbraucher*innen kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. Das Landgericht Heidelberg hatte die Klage des Verbraucherschutzvereins in erster Instanz abgewiesen (Az.: 11 O 18/17 KfH). Auch die Berufung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe brachte keinen Erfolg.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) jedoch die Frage in einem anderen Verfahren endgültig entschieden und sieht es laut seinem Urteil in einer weiteren Fallgruppe, nämlich der isolierten Tarifwechselberatung, als möglich an, dass Makler ein Honorar kassieren dürfen. „Die Makler sind die uneingeschränkten Gewinner der neuen Regelungen“, bedauert Kleinlein. Eindeutige Verlierer sind die Verbraucher* innen - und die Versicherungsberater, denn das Urteil des Bundesgerichtshofs macht den Berufsstand des Versicherungsberaters so gut wie überflüssig. „Die allgemeine Honorarberatung beim Makler ist jedoch nie wirklich neutral, da der Makler grundsätzlich nur dann Honorar nehmen kann, wenn er tatsächlich einen Vertrag vermittelt“, erläutert Kleinlein. „Wer also nicht weiß, ob er wirklich einen Versicherungsvertrag benötigt, bekommt auch weiterhin nur beim Versicherungsberater eine neutrale Honorarberatung.“

„Das Urteil des Bundesgerichtshofs macht deutlich, dass die Gesetze und Regeln zur Versicherungsvermittlung unausgegoren und tendenziös sind“, so Kleinlein. „Um klare Leitplanken bei Honoraren zu setzen, brauchen wir eine Honorarordnung auch im Bereich der Versicherungsvermittlung. Sonst drohen nach den Provisionsexzessen bald Honorarexzesse bei Versicherungsmaklern."

Zudem fordert der BdV Gesetzesänderungen, denn der Makler hat durch die neuen Regelungen eine markante Besserstellung gegen jede andere Form der Versicherungsvermittlung erfahren. Das muss politisch durch Gesetzesänderungen eingedämmt werden. „Wer die tatsächlich unabhängige Versicherungsberatung und -vermittlung fördern will, muss die Gesetze und Regeln so schärfen, dass die Stärken der verschiedenen Vertriebs- und Beratungswege klarer berücksichtigt werden“, fordert BdV-Vorstand Kleinlein.

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