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Servicethemen | 18.10.2017

BdV gibt Tipps und Hinweise zum Kfz-Versicherungs-Wechsel

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Der alljährliche Run auf die günstigste Kfz-Versicherung hat begonnen, denn die meisten Kfz-Versicherungsverträge sind zum Ende des Kalenderjahres kündbar. „Wie bei allen Verträgen sollte man aufmerksam das Kleingedruckte in den eingeholten Angeboten lesen, denn darauf, und nicht auf den zu zahlenden Beitrag, kommt es wirklich an“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, hat in seinem Infoblatt zur Kfz-Versicherung wichtige Tipps und Hinweise zum empfehlenswerten Versicherungsschutz zusammengefasst.

Die Kündigung muss einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Sind Kalenderjahr und Versicherungsjahr identisch, muss das Kündigungsschreiben also spätestens am 30. November beim Versicherer vorliegen. „Daher ist der Versand der Kündigung per Fax am sinnvollsten. Mit dem ausgedrucktem Sendebericht der ersten Seite kann dann die fristgerechte Kündigung nachgewiesen werden“, erläutert Boss. Zu guter Letzt kann die Kündigung auch noch per einfachem Brief hinterher geschickt werden. Wenn die Frist verpasst wurde, gibt es dennoch Möglichkeiten, aus dem Vertrag zu kommen:

  • Der Versicherer hat den Beitrag erhöht ohne die Leistungen zu verbessern,
  • es ist ein Versicherungsfall eingetreten
  • oder Sie verkaufen Ihr Fahrzeug.

„Wichtig ist jedoch, den bestehenden Vertrag erst dann zu kündigen, wenn man woanders auch sicher den benötigen Versicherungsschutz erlangen kann“, so Boss. Zwar muss jeder Versicherer zumindest eine Haftpflichtversicherung anbieten, die umfasst aber nur die Mindestversicherungssummen aus dem Pflichtversicherungsgesetz. Mit 1,12 Mio. Euro für Sachschäden ist diese viel zu niedrig.

Die Kaskoversicherung kann jedoch abgelehnt oder nur mit sehr hohen Selbstbeteiligungen angeboten werden.

Viele Verbraucher machen den Fehler, nur auf den günstigsten Beitrag zu achten, nicht jedoch auf die besten Versicherungsbedingungen. „Der Fehler rächt sich spätestens im Falle eines Schadens“, führt Boss aus. Daher sollten Verbraucher darauf achten, dass im Kleingedruckten unter anderem folgende Punkte enthalten sind:

  • Die Deckungssumme bei der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen,
  • bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf sein quotales Kürzungsrecht bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichten, 
  • auch sollten über die Wildschadenklausel Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art versichert sein, 
  • Schäden durch Marderbisse an Schläuchen und Verkabelung und deren Folgeschäden sollten abgesichert sein.

„Grundsätzlich halten wir die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von 150 Euro in der Teilkasko- sowie 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung für sinnvoll“, merkt Boss an. Denn nach einem Schadenfall kann der Vertrag außerordentlich durch den Versicherer, aber auch durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Wird eine Kaskoversicherung von Seiten des Versicherers gekündigt, erschwert dies einen Anschlussvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.

Weitere Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel gibt’s im Infoblatt des BdV.

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