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Krankenversicherung | 20.09.2017

BdV geht gegen MLP in die nächste Runde

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Die Klage des Bund der Versicherten e. V. (BdV) gegen die MLP Finanzdienstleistung AG hat das Landgericht Heidelberg in erster Instanz abgewiesen (Az.: 11 O 18/17 KfH). Grund der Klage ist die Tarifwechselberatung, die MLP als ausschließliche Beratung außerhalb der Vermittlung anbietet. Nach eingehender Prüfung des Urteils musste der BdV feststellen, dass er die Begründungen des Gerichts nicht teilen kann. „Wir gehen in Berufung und begrüßen es, dass sich nun die nächste Instanz mit dem Sachverhalt auseinandersetzen kann“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Nach Ansicht des BdV dürfen Versicherungsmakler eine Tarifwechselberatung nur als Nebenleistung der Versicherungsvermittlung tätigen. Darüber hinaus dürfen sie mit einem Verbraucher kein gesondertes erfolgsabhängiges Honorar vereinbaren. Das Landgericht Heidelberg sieht das in seinem Urteil anders.

„Nach unserer Einschätzung ist die Begründung des Urteils aber in mehrfacher Hinsicht nicht überzeugend“, so Kleinlein. Eine der entscheidenden Fragen ist, ob die Empfehlung eines neuen Tarifs als Versicherungsvermittlung angesehen werden kann. Auch nach Studium des Urteils bleibt jedoch unklar, wie sich „Beratung“ von „Vermittlung“ abgrenzen lässt. Nach Ansicht des BdV ist diese Abgrenzung aber wichtig. „Verbraucher müssen klar erkennen können, welche Art Dienstleitung es ist, die sie vom Vermittler erhalten“, so Kleinlein.

Dass MLP die Tarifwechselberatung selbst nicht als Versicherungsvermittlung qualifiziert, hat pikanterweise auch keinen Eingang in das Urteil gefunden. Die hilfsweise Begründung des Gerichts, dass alternativ eine erlaubnisfreie Nebenleistung vorliegt, ist aus Sicht des BdV nicht vertretbar und widerspricht zudem der bisherigen Rechtsprechung des BGH. Vorstandssprecher Kleinlein gibt sich daher kämpferisch: „Das Gericht hat wesentliche Fragestellungen nicht geklärt, darum gehen wir in die nächste Runde."

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