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Lebens- und Rentenversicherung | 19.07.2018

BdV fordert doppelten Kostendeckel für Abschluss- und Verwaltungskosten bei Lebensversicherungen

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Nach Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der FDP plant sie die Einführung eines Provisionsdeckels, da sich die Vertriebskosten trotz Einführung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) 2014 nur minimal gesenkt haben. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) begrüßt, dass die Regierung bei Lebensversicherungen einen harten Deckel einziehen will. Bei den privaten Krankenversicherungen hat sich ein solcher Mechanismus bereits bewährt. Dennoch gehen die Bestrebungen dem BdV nicht weit genug. „Der Provisionsdeckel alleine reicht nicht, sonst verlagern die Unternehmen die Belastungen in die Verwaltungskosten und unterm Strich bleibt alles beim alten“, gibt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein zu bedenken. „In Sachen Kosten brauchen wir harte Leitplanken: Beschränkung der Abschlusskosten und Beschränkung der Verwaltungskosten – ohne Schlupflöcher.“

Bereits das in 2014 erlassene Lebensversicherungsreformgesetz sollte eine Senkung der Provisionen und Abschlusskosten bewirken. Doch die Maßnahmen haben nicht gegriffen. „Endlich wird Klartext geredet und zugegeben, dass die Versicherungsunternehmen eigentlich seit 2014 die Provisionen merklich senken sollten, das aber einfach nicht gemacht haben. Die Unternehmen sind unzuverlässige Partner für die Politik“, so Kleinlein. „Wer den Versicherungsunternehmen in Sachen Provisionssenkung und Kostenminderung vertraut, der wird verraten und verkauft“.

Eine Deckelung der Provisionskosten ist der richtige Schritt, um hier spürbar Abhilfe zu schaffen. Entscheidend dabei ist jedoch die Höhe des Provisionsdeckels und dass alle Schlupflöcher gestopft werden.

„Das Ziel der Aufsichtsbehörde, Provisionen zwischen 2,5 Prozent und 4 Prozent der Beitragssumme zuzulassen, gibt dem Provisions-Missbrauch weiterhin zu viel Raum. Alles was als Provision über 1,5 Prozent der Beitragssumme hinausgeht, ist unredlich“, kritisiert Kleinlein. „Die einzige echte Alternative zu einem spürbaren Provisionsdeckel ist ein Provisionsverbot“.

Auch bei der Verteilung der Provisionen sieht der BdV Handlungsbedarf. Er fordert eine Verteilung der Provisionen auf mindestens zehn Jahre, statt sie auf einen Schlag zu Beginn des Vertrages der Kundschaft anzulasten. „Nur, wenn Provisionen verteilt werden, haben Vermittler einen Anreiz, die Kundinnen und Kunden auch nachhaltig gut zu betreuen. Bei Riester-Verträgen werden schon heute die Provisionen verteilt. Das sollte auch bei allen anderen Vorsorgeprodukten geschehen“, sagt Kleinlein.

Doch nur die Provisionskosten zu deckeln, ist zu wenig. Ohne auch die Verwaltungskosten zu beschränken, bleibt ein Provisionsdeckel wirkungslos. Es muss verhindert werden, dass Provisionen nur umbenannt werden und als Verwaltungskosten dann doch wieder den Versicherten schaden. „Wer abnehmen will, muss ja auch auf Zucker und Fett verzichten.“ Der BdV ist bei diesen Umgehungstatbeständen auch bereits juristisch aktiv: „Wir stehen bald vor einigen Gerichten um dagegen zu kämpfen, dass die Unternehmen durch zu hohe Verwaltungskosten eine Provisionsbeschränkung umgehen“, so Kleinlein.

Der BdV fordert daher den doppelten Deckel: „Wir fordern einen doppelten Kostendeckel – eine Beschränkung der Abschlusskosten und eine Beschränkung der Verwaltungskosten.“

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