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Politik | 27.02.2018

BdV beurteilt Bundestagsanfrage zur privaten Krankenversicherung

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Aus dem Deutschen Bundestag ist eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet worden, die Durchblick zur Situation der privaten Krankenversicherung geben soll. Die Bundesregierung hat diese Kleine Anfrage nun beantwortet. „Wer sich nun aufschlussreiche Informationen für den Verbraucher erhoffte, wird wie so oft enttäuscht“, so BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. „Der Nutzen für PKV-Versicherte ist gleich null.“

Ziel der Umfrage war es unter anderem zu erfahren, welche privaten Krankenversicherungsunternehmen hohe oder niedrige Beitragssteigerungen haben. „Doch statt aussagekräftiger Informationen erfolgten Antworten, die völlig wertlos sind“, so Boss.

So sind bei der Beantwortung der Frage zum „Beitragsaufkommen pro Versicherten“ die Prämien über alle PKV-Vollkostentarife zusammengeführt und errechnet worden, d. h. Vollversicherungen mit Altersrückstellungen, Vollversicherungen für Kinder/Jugendliche/Studierende ohne Altersrückstellungen, Beihilfetarife (die nur zwischen 20 und 50 Prozent der Krankheitskosten absichern) und auch Standard-, Basis- und Notlagentarife. Damit ist das Rechenergebnis wertlos.

Bianca Boss zeigt sich irritiert: „Die Aussagekraft ist gleich null.“ Um die wirtschaftliche Belastung der Versicherten durch die PKV-Beiträge abzubilden, müsste eine Gegenüberstellung der Durchschnittsprämien für jeden einzelnen Tarif und für jeden einzelnen Geburtsjahrgang durchgeführt werden. Die Belastung durch Selbstbeteiligungen muss dabei auch in die Berechnungen mit einfließen. „Diese Durchschnittsberechnung hat eine vergleichbare Qualität, wie wenn sie aus einem Telefonbuch über alle Telefonnummern eine Durchschnittstelefonnummer errechnen. Das Ergebnis ist hochinteressant, aber überhaupt nicht zu gebrauchen“, erläutert Boss.

Auch die Berechnung der „Beitragssteigerungen pro Versicherten“ über alle Tarife und Versicherten hilft an keiner Stelle weiter. Wenn z. B. ein Wechsel in einen Tarif mit höherer Selbstbeteiligung erfolgt – oder auch eine Umstellung in den Notlagentarif für Nichtzahler – ist die Prämienentwicklung u. U. deutlich negativ. „Auch hier müsste die Prämienentwicklung für jeden einzelnen Tarif und für jeden einzelnen Geburtsjahrgang – unter Berücksichtigung der Entwicklung der Selbstbeteiligungen – durchgeführt werden“, erläutert die Verbraucherschützerin.

„Um entscheiden zu können, benötigen PKV-Versicherte dringend belastbare Zahlen zur langfristigen Prämienentwicklung aller Tarife. Wir fordern daher, dass die PKV-Unternehmen die Durchschnittsprämien für jeden einzelnen Tarif und für jeden einzelnen Geburtsjahrgang jährlich veröffentlichen müssen“, so Boss.

Der BdV fordert außerdem, dass jedes Angebot zu einer privaten Krankenversicherung eine Prognoserechnung beinhalten muss, die den Zeitraum vom Vertragsschluss bis zum Ende der verwendeten Sterbetafel umfasst. „Das bedeutet, dass die Versicherungsprämie (bei gleichbleibendem Versicherungsschutz) mit Steigerungen von zwei, vier und sechs Prozent pro Jahr hochgerechnet werden muss. Bei jeder Änderung der Kalkulationsgrundlagen (z. B. Verwendung einer anderen Sterbetafel, Änderung des Rechnungszinses) bzw. des Versicherungsschutzes (Tarifwechsel, Änderung des Selbstbehalts etc.) muss eine neue Prognoserechnung an den Kunden übermittelt werden“, erklärt Boss abschließend.

P.S.: Im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU, SPD und CSU werden die relevanten Problemstellungen der privaten Krankenversicherung nahezu völlig ignoriert.

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