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Servicethemen | 27.07.2021

Aus der Schule in die Arbeitswelt – aber nur gut versichert!

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Nur noch ein paar Tage bis am 01. August wieder viele frischgebackene Schulabgänger in ihre Ausbildung starten. Neben der Vorfreude aufs erste eigene Gehalt schwirren den angehenden Azubis im Hinblick auf Versicherungen viele Fragen im Kopf herum: Welche Versicherungen brauche ich überhaupt, auf was kann ich getrost verzichten, und wo bin ich noch über meine Eltern versichert?

Mit dieser Checkliste können Azubis prüfen, ob sie ausreichend versichert sind:

Krankenversicherung ist Pflicht!

Bei einer betrieblichen Ausbildung müssen sich Azubis mit Beginn des Ausbildungsverhältnisses in einer Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern. Denn die Vergütung – ganz gleich wie gering diese auch ausfallen mag – gilt als sozialversicherungspflichtiges Einkommen. „Legen Auszubildende 14 Tage nach Ausbildungsbeginn keinen Versicherungsnachweis vor, übernimmt der Arbeitsgeber automatisch die Wahl einer gesetzlichen Krankenversicherung“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Der Beitrag ergibt sich aus den gesetzlich festgelegten 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen sowie aus dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag, der den Gesamtbetrag entweder mehr oder weniger hoch ausfallen lässt.

Private Haftpflichtversicherung – denn ohne kann´s im Schadenfall teuer werden

In aller Regel sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert, sofern diese eine abgeschlossen haben. Erst nach Abschluss der Erstausbildung brauchen Berufsstarter*innen eine eigene Police. „Es sei denn, die Auszubildenden sind bereits verheiratet. Dann benötigen sie ab dem Tag der Eheschließung eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Allerdings reicht es vollkommen aus, wenn nur ein Ehepartner die Versicherung abschließt und seine/n Partner*in oder auch Kinder mitversichert“, rät Boss.

Aufgepasst: Der BdV rät dringend davon ab, kapitalbildende Versicherungen abzuschließen. Auch dann nicht, wenn die BU eine Zusatzversicherung zu einer solchen Versicherung ist.

Verlust der eigenen Arbeitskraft finanziell absichern

Egal ob Krankheiten oder schwere Verletzungen – aus beidem kann resultieren, dass Betroffene ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Und das kann selbstverständlich auch während einer Ausbildung passieren. Sind die Betroffenen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird ihnen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in den ersten fünf Jahren allerdings nur nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit gezahlt. Daher ist es umso wichtiger, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung (EU/BU) abzuschließen. Die BU zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man seinen zuletzt ausgeübten Beruf zu einem gewissen Grad (meist 50%) nicht mehr ausführen kann. „Je früher sich Auszubildende um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bemühen, desto besser. Denn die Höhe der Versicherungsprämie ist neben der Berufseinstufung unter anderem auch vom Alter oder der gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Vertragsbeginn abhängig. Je früher und gesünder sich Auszubildende also um diese Versicherung bemühen, desto größer ist die Chance, einen Vertrag ohne Leistungsausschlüsse beziehungsweise Risikozuschläge zu bekommen. Außerdem leistet eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeitsversicherung – anders als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente – üblicherweise bereits ab dem ersten Tag“, rät Boss.

Mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

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