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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 15.02.2019

Alles im grünen Bereich

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Millionen Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um das Thema private Versicherungen geht, darauf hin, bei den Versicherungskennzeichen von blau auf grün zu wechseln. „Wer den Wechsel nicht rechtzeitig durchführt, verliert nicht nur den wichtigen Versicherungsschutz, sondern macht sich darüber hinaus auch noch strafbar“, warnt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Wie sich bereits in den vergangenen Jahren gezeigt hat, lohnt sich auch dieses Jahr wieder der Vergleich. Die Unterschiede in den Beiträgen variieren zum Teil sehr stark.

Eine günstige Haftpflichtversicherung (Deckungssumme 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach-, und Vermögensschäden) gibt es für Fahrer*innen, welche bereits 23 Jahre und älter sind, schon ab 36,50 Euro. Jüngere Fahrer*innen gelten als größeres Risiko, sie müssen daher eine höhere Prämie zahlen. Diese liegt bei günstigen Versicherungsunternehmen bei rund 50 Euro.

Wer seinen Roller auch gegen Kaskoschäden (wie z. B. Diebstahl, Brand, Hagel, Kurzschluss in der Verkabelung oder Schäden durch Unfälle mit Haarwild) versichern möchte, muss zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abschließen. Diese erstattet die Kosten für schadenbedingte Reparaturen oder ersetzt bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Bei der Teilkaskoversicherung ist es wichtig darauf zu achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Davon ausgenommen bleiben Unfälle, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht werden, sowie die grob fahrlässige Begünstigung eines Fahrzeugdiebstahls. Solche Schäden müssen aus eigener Tasche bezahlt werden.

Ebenfalls sind Schäden, die selbst oder durch mutwillige oder böswillige Handlungen anderer verursacht werden, nicht über die Teilkaskoversicherung abgedeckt. Möchte man diese Schäden versichern, so ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung nötig. Diese ist jedoch nur empfehlenswert, wenn das Fahrzeug einen sehr hohen Wiederbeschaffungswert besitzt, da Vollkaskoversicherungen in diesem Bereich häufig eine vergleichsweise hohe Prämie aufweisen.

Unter die Haftpflicht-Versicherungspflicht fallen unter anderem folgende Fahrzeuge:

  • Kleinkrafträder, darunter Mofas, Mopeds und Roller, mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h
  • Pedelecs mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 bis max. 45 km/h
  • Segways und ähnliche Mobilitätshilfen mit elektrischem Antrieb und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h

ACHTUNG: Hoverboards, Onewheels, Mini-Segway-Roller, E-Skates oder Elektroskateboards & Co. dürfen im öffentlichen Verkehr nicht betrieben und können auch nicht versichert werden. Auch die private Haftpflichtversicherung leistet nicht für Schäden, die beim Betrieb dieser Fahrzeuge verursacht werden.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie hier unserem Blog-Beitrag entnehmen.

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