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Lebens- und Rentenversicherung | 20.10.2016

HDI Lebensversicherung akzeptiert Schlappe gegen Verbraucherschützer

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Das vom Bund der Versicherten e. V. (BdV) und der Verbraucherzentrale Hamburg e. V. (vzhh) wegweisende Urteil vor dem Oberlandesgericht Köln (OLG) gegen die HDI Lebensversicherung AG wegen der doppelten Berechnung von Abschlusskosten ist rechtskräftig. Die HDI Lebensversicherung AG ist gegen das Urteil nicht in Revision gegangen. „Der HDI hat eingesehen, dass seine Verrechnungspraxis unzulässig ist“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Der BdV bedauert aber, dass es kein höchstrichterliches Urteil gibt, da auch andere Unternehmen mehrfache Abschlusskosten ansetzen. Deren Praxis soll demnächst mit gesonderten Verfahren gerichtlich überprüft werden.

Auch wenn das Gericht im konkreten Verfahren gegen den HDI lediglich die Anwendung der doppelten Abschlusskosten für die ersten fünf Jahre verneint hat, ist der Verbraucherschutzverein der Meinung, dass auch für weitere Jahre die doppelte Abschlusskostenbelastung nicht rechtens ist. Zu diesem Ergebnis kommt der BdV nach einer intensiven Prüfung des Urteils, das anders als zunächst von den Verbraucherschützern interpretiert, nur die doppelte Kostenbelastung der ersten fünf Jahre als unzulässig ansieht. Kleinlein ist kampfbereit: „Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten.“ Denn eine erste Überprüfung weiterer Bedingungen und Tarife hat gezeigt, dass auch bei vielen anderen Versicherern gleich gelagerte Probleme bestehen.

Für Verbraucher, die sich gegen das Gebaren ihres Versicherers wehren wollen, hat der BdV kostenlose Musterbriefe zur Verfügung gestellt. Wer einen vom Urteil betroffenen Vertrag beim HDI abgeschlossen hat, hat dann Anspruch auf mehr Geld, wenn der Vertrag ausläuft, gekündigt ist oder aber beitragsfreigestellt wurde.

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