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Servicethemen | 14.10.2020

Reifenwechsel nicht vergessen!

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Der Herbst zeigt sich im Moment vielerorts noch von seiner goldenen Seite. Doch schon bald kann das Wetter umschlagen und spätestens dann wird es ungemütlich auf Deutschlands Straßen. Kfz-Halter*innen sollten daher frühzeitig an die Winterbereifung denken, rät der Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn sie müssen ihr Fahrverhalten den Witterungseinflüssen anpassen und dazu zählt auch die richtige Bereifung. „Tun sie das nicht, kann sich das im Schadenfall negativ auf den Versicherungsschutz auswirken – sowohl in der Kasko- als auch in der Kfz-Haftpflichtversicherung“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Verursacht man unter widrigen Witterungseinflüssen einen Unfall, prüft der Kaskoversicherer, ob die/der Kfz-Halter*in grob fahrlässig gehandelt hat, denn dann kann er die Leistung kürzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit gefahren ist oder keine passende Bereifung benutzt hat. Wer bei Eis und Schnee auf Sommerreifen unterwegs ist, riskiert also, dass der Versicherer nicht den kompletten Schaden übernimmt. „Wer das vermeiden will, sollte vor Abschluss einer Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Dann kürzt er auch bei grober Fahrlässigkeit die Leistung nicht“, erläutert Boss. Wurde bei dem Unfall zudem ein anderes Auto beschädigt, leistet der Haftpflichtversicherer zwar, kann aber die/den Versicherungsnehmer*in aufgrund unangepasster Bereifung in Regress nehmen. Das bedeutet, dass er Zahlungen zurückverlangt, die er an den Unfallgegner geleistet hat – allerdings nur bis zu einer Höhe von 5.000 Euro.

Seit 2018 müssen Autofahrer*innen übrigens beim Kauf von Winterreifen auf ein neues Symbol achten: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke) gelten als wintertauglich. Ältere Reifen mit der M+S-Kennzeichnung dürfen jedoch noch bis September 2024 aufgezogen werden.

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