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Lebens- und Rentenversicherung | 28.01.2015

Neue Stornoabzüge bei Lebensversicherungen

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Deutschlands Versicherer greifen derzeit massiv in die Überschussbeteiligung von Lebens- und Rentenversicherungen ein. So müssen die Kunden zunächst auf Überschüsse verzichten, damit die Versicherer mit den so eingesparten Geldern gesonderte Reservetöpfe füllen können. Dabei ist nicht sichergestellt, dass die Altersvorsorgesparer von diesem Geld jemals etwas sehen, wenn sie ihren Vertrag kündigen. Das ist ein Ergebnis einer aktuellen Studie von ÖKO-TEST (Magazin 02/2015). Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) ist über die aufgedeckten Praktiken empört und sieht bereits erreichte Verbraucherstandards gefährdet. „Wir haben bereits 2011 auf die handwerklichen Fehler im Umgang mit dem neuen Reservetopf bei Kündigern hingewiesen. Aber Aufsichtsbehörde und einige Versicherer nehmen die Belange der Versicherten offenbar nicht ernst genug“, erklärt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Diese Überschusspraxis wirkt sich bei einigen Versicherern so aus wie ein neuer Stornoabschlag.“ Betroffen ist dann ein Großteil der Kunden, da mittlerweile die Kündigung eines Vertrages der Normalfall ist.

Konkret geht es um die sogenannte Zinszusatzreserve. Lebensversicherer müssen diese bilden, um gegen Probleme der Niedrigzinsphase gewappnet zu sein. Anders als etwa in Österreich, wo allein die Unternehmen die Mittel dafür aufbringen müssen, sollen in Deutschland aber die Verbraucher auf Überschüsse verzichten, um diese Zusatzreserve zu befüllen. Ob, wann und wie das Geld jemals an die Kunden zurückfließt, ist dabei nicht verbindlich geregelt. Hier gehen die Versicherer nach den Erkenntnissen von ÖKO-Test unterschiedlich vor. Während bei manchen Unternehmen auch Kündiger einen Ausgleich für die entgangenen Überschüsse bekommen, gehen bei anderen Versicherern die gleichen Kunden leer aus. Der BdV sieht hier einen klaren Vertragsverstoß: „Wer seinen Vertrag kündigt, darf nicht hinterrücks dafür bestraft werden. Diese Praxis widerspricht der gängigen Rechtsprechung zur Kündigung von Lebensversicherungsverträgen“, erklärt Kleinlein.

Der BdV hat in der Vergangenheit grundlegende Urteile zur Berechnung der Rückkaufswerte erstritten und sieht nun die erreichten Verbraucherstandards gefährdet. Darüber hinaus ist für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, bei welchem Versicherer sie um diese Überschüsse erleichtert werden und bei wem nicht. „Hier wäre die Aufsicht gefordert, eindeutige und klare Regeln durchzusetzen. Tatsächlich leistet sie aber der Intransparenz Schützenhilfe, indem sie für den Kunden undurchschaubare unterschiedliche Regelungen nebeneinander laufen lässt“, erklärt Kleinlein. Kündigung ist in der Altersvorsorge der Normalfall, legt man die vom Lobbyverband der Versicherer veröffentlichten Stornozahlen zugrunde. „Der Großteil aller Kunden hält den Vertrag nicht durch“, macht Versicherungsmathematiker Kleinlein deutlich. Deshalb betreffen die skandalösen Ergebnisse von ÖKO-TEST einen Großteil aller Verbraucher mit einem Versicherungsvertrag. Die ausführliche Studie erscheint in der Februarausgabe, die ab dem 30. Januar erhältlich ist.


Henstedt-Ulzburg, 28.01.2015


Pressekontakt:
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: 04193-97100
E-Mail: presse@bundderversicherten.de


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