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Servicethemen | 18.10.2023

Kfz-Versicherung: Billiger ist nicht besser

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Einige Medien berichten aktuell über massive Preissteigerungen bei Kfz-Versicherungen. Von solchen pauschalisierenden Aussagen sollten sich Verbraucher*innen jedoch nicht verunsichern lassen, schließlich fließen viele einzelne, sehr individuelle Faktoren in die Prämienkalkulation ein: unter anderem der Fahrerkreis, der Schadenfreiheitsrabatt oder die Typ- und Regionalklasse. „Vorschnell den Kfz-Tarif zu wechseln, ist nicht empfehlenswert. Zumal die vermeintlich günstigeren Tarife oft nicht die bessere Alternative sind. Wichtiger als die Höhe der Prämie sind die versicherten Leistungen, um bei einem Schaden nicht auf möglichen Restkosten sitzen zu bleiben“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Es gibt einige relevante Aspekte, an denen Kfz-Halter*innen sich bei der Tarifsuche entlanghangeln können – eventuell stellen sie am Ende dieser Prüfung sogar fest, dass der alte Tarif die bessere Option ist. „Als Erstes sollte man bei seinem bisherigen Versicherer nachhaken, ob die Umstellung auf einen neuen, aktuellen Tarif Einsparungen bringt, ohne sich dabei bei den Leistungen zu verschlechtern“, rät Boss. Hat man bereits einen neuen interessanten Tarif eines anderen Versicherers gefunden, gilt dasselbe Prinzip: Der Fokus muss auf den Leistungen liegen. Denn der neue Versicherer bietet nicht zwingend dieselben Leistungen an wie der bisherige. Es empfiehlt sich daher, bei jedem neuen Vertrag stets die versicherten Leistungen gegenüberzustellen. Worauf im Einzelnen geachtet werden sollte, können Verbraucher*innen im BdV-Infoblatt „Kfz-Versicherung“ nachlesen.

  • Tarife im Blick: Um Kfz-Halter*innen möglichst umfassend und individuell bei der Suche nach einer Versicherung für ihr Auto zu unterstützen, bietet der BdV in Kooperation mit dem Softwareunternehmen NAFI GmbH einen verbraucherfreundlichen Kfz-Vergleichsrechner. Nach Ausfüllen der Fragen werden den Verbraucher*innen Anbieter empfohlen, die bei guten Leistungen am günstigsten sind.

Grundsätzlich sollten Kfz-Halter*innen außerdem hinterfragen, ob die oftmals teurere Vollkaskoversicherung (VK) für ihr Fahrzeug noch sinnvoll ist oder ob sich der Umstieg auf einen Teilkaskoschutz (TK) lohnt. Aber: Bei guter Schadenfreiheitsklasse kann die VK kostengünstiger als die TK sein. Um den Beitrag zu senken, kann auch die Selbstbeteiligung angepasst werden. Empfehlenswert ist ein Selbstbehalt von 150 Euro in der Teilkasko- und 300 Euro oder 500 Euro in der Vollkaskoversicherung.

  • Für wen die Kfz-Versicherung 2024 grundsätzlich teurer wird, hängt auch von den neuen Typklassen ab. Lesen Sie hier, welche Modelle nach oben oder unten gestuft werden.

In puncto Werkstattbindung preisen einige Kfz-Versicherer Kaskoversicherungen mit 15 Prozent und mehr Rabatt an. Voraussetzung: Die Versicherten verpflichten sich, ihren Pkw in einer Partnerwerkstatt der Gesellschaft reparieren zu lassen. Enthalten sind meist ein kostenloser Hol- und Bringservice, die Reinigung sowie ein Ersatzwagen. Aber Besitzer*innen von Neuwagen sollten Vorsicht walten lassen: Geben sie ihr Fahrzeug in eine Werkstatt, die vom Hersteller nicht anerkannt ist, könnte sich das negativ auf die Herstellergarantie auswirken. „Beachten Sie, dass die Partnerwerkstätten mit der Zeit wechseln können. Lassen Sie Ihr Auto in einer Werkstatt reparieren, die nicht mit Ihrem Versicherer kooperiert, müssen Sie eine erhöhte Selbstbeteiligung zahlen“, sagt Boss.

Für Ärger sorgt auch immer wieder der Versichererwechsel bei bestehendem Rabattschutz. Normalerweise funktioniert der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) wie folgt: Ist ein belastender Schaden angefallen, bleibt der Vertrag im folgenden Kalenderjahr in der bisherigen Schadenfreiheitsklasse, wenn der/die Versicherte den sogenannten Rabattschutz vereinbart haben. Es erfolgt keine Zurück- aber auch keine Weiterstufung. Allerdings: Bei einem Versichererwechsel wird dem Nachversicherer nur der Schadenfreiheitsrabatt bestätigt, den der/die Versicherte OHNE Rabattschutz erfahren hat. Der neue Kfz-Versicherer stuft den Schadenfreiheitsrabatt somit zurück. Auch bei einem Tarifwechsel innerhalb des Versicherungsunternehmens kann der Rabattschutz unter Umständen entfallen.

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