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Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Krankenversicherung | 05.06.2020

Corona und die Folgen

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Auch wenn sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie im Einzelnen noch nicht absehen lassen, sind viele Verbraucher*innen bereits jetzt mit zahlreichen Fragen konfrontiert. Insbesondere Selbständige und freiberuflich tätige Personen fürchten Verdienstausfälle aufgrund einer Covid-19-Erkrankung und dadurch verursachten längeren Arbeitsunfähigkeit. Sie sollten sich ggf. absichern. „Mit einer Krankentagegeldversicherung sind zumindest Einkommensverluste während dieser Zeit gemindert“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Denn die private Krankheitskostenvollversicherung beinhaltet keine Absicherung gegen krankheits- oder unfallbedingten Verdienstausfall.

Wer Covid-19-bedingt mit einem behördlichen Tätigkeitsverbot belegt wird, erhält eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Sofern dabei eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wird diese Entschädigung dann gegebenenfalls bei der Auszahlung des Krankentagegelds berücksichtigt und mindert die Höhe des an den Versicherten auszuzahlenden Betrags.

Kein Anspruch auf Krankentagegeldleistungen besteht bei Quarantäne, ob ärztlich oder behördlich angeordnet, wenn keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Für den Bezug von Krankentagegeldleistungen muss eine ärztlich bescheinigte 100 %-ige Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Diese muss krankheits- oder unfallbedingt sein.

Eine mögliche Infektion oder einen Kontakt mit einer mit Corona infizierten Person müssen Versicherte ihrer Krankentagegeldversicherung nicht anzeigen. „Eine solche Meldepflicht gibt es nicht“, so Boss.

Weitere Informationen gibt es im BdV-Infoblatt „Krankentagegeldversicherung“.

Auf www.bundderversicherten.de/versicherungen-corona beantwortet der BdV, ständig aktualisiert, weitere Fragen, die sich zu privaten Versicherungsverträgen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie ergeben.

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