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Politik | 08.06.2017

Bundestag verabschiedet Betriebsrentenstärkungsgesetz

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Nach über zwei Jahren Vorbereitung und Beratung hat der Deutsche Bundestag das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) am letzten Donnerstag verabschiedet. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, begrüßt grundsätzlich die Auseinandersetzung mit der Zukunft der Altersvorsorge. Denn eine Zusatzversorgung für das Ruhestandsalter ist sinnvoll – auch und vor allem für Gering- und Niedrigverdiener. Doch ein entscheidendes Problem, das bis heute viele Betriebsrentner belastet, ist sogar verschlimmert worden, so Axel Kleinlein, Sprecher des BdV-Vorstands: „Die Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung führt zu einer erheblichen Belastung der Rentner im Alter. Das hätte endlich gelöst werden müssen.“

Das BRSG hat einige vielversprechende Ansätze: Die Einführung einer reinen Beitragszusage ohne Garantien ermöglicht kapitalmarktorientierte Anlagen und damit mehr Renditechancen, die ansonsten im aktuellen Niedrigzinsumfeld nicht realisierbar wären. Die Arbeitgeber werden dabei von ihrer Subsidiärhaftung befreit, was potenziell die Betriebsrente attraktiver machen könnte.

In vielen Konstellationen müssen für Betriebsrenten jedoch „doppelt“ Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bezahlt werden – bei der Einzahlung und im Ruhestand bei der Auszahlung. Kleinlein: „Besonders hart hat es viele Betriebsrentner getroffen, als die damalige Bundesregierung 2004 für betriebliche Direktversicherungen eine Beitragspflicht eingeführt hat – und das für bereits bestehende Verträge ohne Vertrauensschutz!“

Mit dem aktuellen BRSG hat die Bundesregierung diese Problematik nochmals ausgeweitet. Die Steuerfreiheit ist auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ausgeweitet worden, während die Sozialabgabenfreiheit auf vier Prozent beschränkt bleibt. Wer also Entgeltumwandlung bis zur steuerfreien Höchstgrenze nutzt, muss sich auf eine empfindliche Doppelbelastung seiner Betriebsrente durch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge einstellen: Der volle Beitragssatz wird dann im Alter fällig – die Leistung schmälert sich dadurch im schlimmsten Fall um über 18 Prozent.

„Wer Betriebsrenten stärken möchte, muss Betriebsrentner von solchen widersinnigen Belastungen befreien. Es ist völlig unverständlich, dass diese Gerechtigkeitslücke mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sogar nochmals weiter geöffnet wird“, empört sich Kleinlein. Und: „Zu glauben, dass man jedoch mit dem BRSG das Problem der Renten gelöst hätte, ist blauäugig. Der Gesetzgeber wird sich über dieses Gesetz hinaus weiter mit der Frage eines fairen und zukunftsfähigen Modells der Altersvorsorge beschäftigen müssen“, so Kleinlein.

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