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Politik | 29.01.2015

BdV-Stellungnahme zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSGB)

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Der  Bund der Versicherten e.V. (BdV)  wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz um eine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten gebeten. Betroffen sind dabei alle Wirtschaftsbereiche, nicht nur Versicherungen. Der BdV  begrüßt den Entwurf. „Die bereits vorhandenen Streitbeilegungsmöglichkeiten werden gestärkt. Das Gesetz kann dazu helfen, dass Verbraucherinteressen günstig und zügig gewahrt werden,“ so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Doch es gibt auch Kritik: Es gibt keine Teilnahmeverpflichtung der Unternehmen, es fehlt an einer Abgrenzung der Schlichtungsstellen untereinander und es dürfen keine „Branchenkenner“ als Streitmittler tätig sein. Positiv sieht Kleinlein die bisherige Streitschlichtung im Versicherungsbereich: „Wir sehen den Versicherungsombudsmann in vielen Punkten als erfolgreiches Beispiel einer Schlichtungsstelle.“

Durch alternative Streitbeilegungsverfahren können neben der Interessenwahrung der Verbraucher auch die der Unternehmen gewahrt werden. Denn auch für diese ist ein alternatives Streitbeilegungsverfahren gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung schneller, kostengünstiger und effektiver.

Zugunsten des Verbrauchers sieht der BdV in dem Referentenentwurf noch Verbesserungsbedarf: Branchenübergreifend sollten alle Unternehmen zur Teilnahme verpflichtet werden und der Schlichtungsspruch der Verbraucherschlichtungstelle sollte für die Unternehmen immer verbindlich sein. Außerdem besteht die Gefahr eines „Wildwuchses“, da es an einer Koordination der Abgrenzung der Schlichtungsstellen untereinander in sachlicherund/oder örtlicher hinsicht fehlt. „Wir halten es für falsch, dass ein Streitmittler in den letzten drei Jahren nicht für ein Unternehmen gearbeitet haben darf, dass der Streitschlichtung unterworfen war– wo soll denn die Fachkompetenz herkommen?“, gibt Kleinein zu bedenken.

Für die Versicherungswirtschaft wird sich nach Einschätzung des BdV kaum etwas ändern. Die alternativen Streitbeilegungseinrichtungen des Versicherungsombudsmann e. V. und des Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung nehmen eine Art Vorreiterstellung ein, schließlich bestehen diese Einrichtungen schon seit langer Zeit. „Wir kritisieren jedoch, dass der PKV-Ombudsmann nach wie vor keine für das Versicherungsunternehmen bindenden Entscheidungen fällen kann,“ so Kleinlein.

Die komplette Stellungnahme kann hier eingesehen werden.


Henstedt-Ulzburg, 29.01.2015


Pressekontakt:
Bianca Boss
Bund der Versicherten e. V.
Telefon: 04193-97100
E-Mail: presse@bundderversicherten.de


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