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Politik | 03.05.2016

BdV gegen Senkung des Höchstrechnungszinses

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Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) lehnt die vom Bundesministerium angekündigte Senkung des Höchstrechnungszinses für Lebensversicherungsverträge von 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent ab 2017 ab. Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV: „Eine weitere Senkung des Höchstrechnungszinses führt nur zu einer weiteren Schwächung der Garantien, ohne dass dies einen echten Effekt auf die Stabilität der Unternehmen hat.“ Schwerer als der Garantiezins für Neuverträge belasten die Unternehmen derzeit die gesetzlichen Vorgaben zur Reservebildung. „Die Zinszusatzreserve stellt eine deutlich höhere Belastung für Unternehmen und Kunden dar als der derzeitige Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein.

Der Höchstrechnungszins legt fest, mit welchem Zinssatz die Lebensversicherungsunternehmen höchstens kalkulieren dürfen. Ein Unterschreiten des Höchstrechnungszins ist auch heute schon erlaubt. „Gerade bei Tarifen mit neuartigen Garantien stützen sich die Versicherer auch heute schon zuweilen auf Rechnungszinsen weit unterhalb der 1,25 Prozent“, erklärt Kleinlein. Je nach Kostenbelastung kalkulieren die Versicherer auch heute oft mit einer Verzinsung des Sparanteils weit unter dem gesetzlich Möglichen.

Angesichts der derzeit von den Unternehmen erzielten Kapitalerträgen, von oft weit über 3 Prozent, ist eine Senkung des Höchstrechnungszinses auch nicht notwendig. Dringender ist eine Lockerung der gesetzlich vorgeschriebenen überzogenen Reservebildung, die die Überschussbeteiligung und damit die Kundenansprüche massiv schmälert. „In den Reserven der Versicherer schlummern etwa 70 Milliarden, die eigentlich der Überschussbeteiligung der Versicherten zugeführt werden sollten“, empört sich Kleinlein. Für die Zinszusatzreserve unterstützt der BdV seit längerem einen Vorstoß der Deutschen Aktuarvereinigung, der für angemessene Reservebildung sorgen würde.

 
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