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Servicethemen | 26.11.2015

Advent, Advent, die Couch die brennt

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Was wäre die besinnliche Vorweihnachtszeit ohne gemütliches Kerzenlicht? Aber offene Flammen bergen auch Gefahren, die versichert sein sollten. So verursachen Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen, die auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum brennen, jedes Jahr erhebliche Schäden am Hab und Gut. „Daher ist für Gebäudebesitzer die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert – gut, wer im Schadensfall beides hat“, darauf weist BdV-Pressereferentin Bianca Boss hin. Eine Versicherung entbindet jedoch nicht davon, auf die Kerzen acht zu geben.

Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen bieten im Fall eines Brandes den passenden Versicherungsschutz. Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die beispielsweise durch Feuer oder Löschwasser an allen beweglichen Sachen wie Möbeln, Kleidung oder Vorräten entstehen. Selbst die liebevoll arrangierten Geschenke unter dem Weihnachtsbaum sind mitversichert. Schäden direkt am Haus wie z. B. an Türen, am Mauerwerk oder auch festverklebten Parkettboden, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt.

Lässt man Kerzen jedoch unbeaufsichtigt brennen, darf der Versicherer seine Leistungen je nach Schwere der Schuld des Versicherten kürzen. Damit die Versicherung den Schaden zu 100 Prozent erstattet und keine Abzüge vornimmt, ist es wichtig, dass der Versicherer auf den Einwand der „groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Verzichtet die Gesellschaft generell auf diesen Einwand, ist das für den Versicherten ein wesentlicher Vorteil. So kann die Kerzenzeit sorgenfrei genossen werden.

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