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Servicethemen | 06.11.2017

Schlechtes Wetter, Nebel und abnehmendes Tageslicht sorgen dieser Tage bei Autofahrern für erhöhte Aufmerksamkeit. Insbesondere die Zahl der Wildunfälle ist in den vergangenen Jahren angestiegen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gab es 2015 jede zweite Minute eine Kollision mit einem Wildtier. „Gut, wenn man als betroffener Kfz-Halter dann eine Kaskoversicherung hat. Sie kommt für Schäden am Auto auf, die durch Zusammenstöße mit Haarwild verursacht werden. Doch nicht jeder Unfall mit Tieren ist versichert“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). 

In der Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Dazu zählen z. B. Schwarz- und Rotwild, Hasen, Füchse, Wildschweine oder Fischotter. Doch natürlich gibt es auch Unfälle mit Wölfen, Eichhörnchen, Hunden, Katzen oder Schafen. Kfz-Halter sollten daher darauf achten, dass ihre Kaskoversicherung einen erweiterten Schutz für Zusammenstöße mit Tieren aller Art beinhaltet. 

Was viele Autofahrer nicht wissen: Beim Unfall muss auch tatsächlich ein Zusammenstoßmit dem Tier stattgefunden haben. Wer einem Wildschwein nur ausweicht und dann mit dem Auto von der Straße abkommt und es beschädigt, bekommt den Schaden an seinem Wagen unter Umständen nur ersetzt, wenn er eine Vollkaskoversicherung hat. Die Teilkasko leistet in diesem Fall nicht – es sei denn, dass durch das Ausweichen eines Wildtieres ein größerer Schaden vermieden werden sollte. Doch das führt häufig zu schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer. Wird bei dem Unfall noch der Zaun einer Weide beschädigt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für diesen Schaden auf. 

Nach einem Wildunfall sollte man die Polizei rufen, den Schaden durch Fotos dokumentieren und sich dann mit seinem Versicherer in Verbindung setzen.

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