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Merkblatt - Rürup

Private Altersvorsorge wird immer wichtiger. In welcher Höhe und auf welche Weise das am besten geschieht, hängt von den Wünschen und Möglichkeiten sowie von den Lebensperspektiven des Betroffenen ab. Die Rürup-Rente hat der Gesetzgeber hauptsächlich für Selbstständige und Freiberufler eingeführt. Interessieren Sie sich für diese Altersvorsorgemöglichkeit, sollten Sie sich vor Abschluss mit Ihrem Steuerberater besprechen. Denn die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag lohnen sich nur unter steuerlichen Gesichtspunkten.

 

 

Fakten in der Übersicht

Die Rürup-Rente kann aus steuerlicher Sicht für gut verdienende, vor allem ältere Selbstständige und Freiberufler attraktiv sein. Das gilt besonders, wenn sie weder in die gesetzliche Rentenversicherung noch in ein berufsständisches Versorgungswerk einzahlen. Das kann ebenso auf ältere Arbeitnehmer, Beamte und Ruheständler mit höherem Einkommen zutreffen.

Aber die Rürup-Rente unterliegt strengen Regeln, die viele Vor- und Nachteile haben:

Sie ist weder beleih- noch veräußerbar. Aber: Sollten Sie arbeitslos werden, muss das angesparte Kapital nicht aufgebraucht werden, bevor Arbeitslosengeld II bezogen werden kann. Die Rürup-Rente ist vor Hartz IV sicher.

Bei Insolvenz gelten die gesetzlichen Vorschriften. Das in einem Rürup-Vertrag angesparte Kapital ist bis zu einem nach Ihrem Alter gestaffelten Höchstbetrag vor Pfändung geschützt. Auch eine Beleihung zur Sicherung eines Kredits ist nicht möglich. Die Basisrente ist weder übertragbar oder vererbbar. Sollte der Anleger sterben, können Ehepartner oder Kinder eine Rente nur bekommen, wenn das vertraglich vereinbart worden ist.

Die Auszahlung des angesparten Kapitals erfolgt ausschließlich als monatliche Rente, frühestens ab Ihrem 60. Lebensjahr. Stirbt der Versicherte vorher, verfällt das Kapital. Ausnahmen gibt es, wenn Beitragsrückgewähr oder vergleichbarer Schutz für den Todesfall vereinbart wurde. 

Nur etwa die Hälfte der Versicherer bieten die Möglichkeit der flexiblen Einzahlung. 

Im Angebot sind klassische Rentenversicherungen fondsgebundene und britische Rentenversicherungen sowie einige wenige Fondssparpläne.

Eine Rürup-Rente ist unkündbar. Im Rentenalter unterliegt sie der selben Besteuerung wie die gesetzliche Rente. Auch aus diesem Grund sollte vor Abschluss einer Rürup-Rente eine Beratung durch einen Steuerberater erfolgen.

Ab 2010 müssen Rürup-Verträge ein Zertifikat von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben. Dieses ist aber keine Garantie dafür, dass der ausgewählte Vertrag tatsächlich für Sie geeignet ist. Das Zertifikat bedeutet lediglich, dass der Rürup-Vertrag staatlich gefördert wird.

 

 

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Steuerregeln

Das Alterseinkünftegesetz regelt seit 2005 die steuerrechtliche Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen neu. Seitdem erfolgt der schrittweise Übergang zur nachgelagerten Besteuerung. Die Beiträge zur Altersvorsorge werden nach und nach steuerlich stärker entlastet. Die daraus resultierenden Renten werden allerdings sukzessive stärker besteuert.

Nachgelagerte Besteuerung bedeutet: Die Beiträge werden zum Zeitpunkt der Zahlung von der Einkommensteuer freigestellt. Erst die daraus resultierenden Renten werden, wie beispielsweise die Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, besteuert. Seit 2005 können Beiträge für die Altersvorsorge vermehrt als Sonderausgaben abgezogen werden, andererseits unterliegen die darauf beruhenden Altersrenten der Besteuerung.

Trotz der Erweiterung der steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für die Rürup-Renten können sich in manchen Einzelfällen Nachteile ergeben. Zur Verhinderung von steuerlichen Verschlechterungen beim Abzug von Vorsorgeaufwendungen werden in der Übergangsphase mindestens so viele Vorsorgeaufwendungen bei der Ermittlung der einkommensteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage berücksichtigt, wie dies nach dem Recht bis 2004 möglich ist. Diese Günstigerprüfung wird vom Finanzamt bis 2019 vorgenommen. Hierbei wird der bisherige Vorwegabzug beginnend ab 2011 schrittweise bis 2019 reduziert. Die sich nach dem neuen Recht ergebenden Sonderausgabenabzugsbeträge für Vorsorgeaufwendungen (Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen) werden mit den Werten verglichen, die sich nach altem Recht ergeben würden. Allerdings werden hier nur die Aufwendungen berücksichtigt, die nach geltendem Recht den Vorsorgeaufwendungen zuzuordnen sind.

Ab 2010 wird die Günstigerprüfung noch komplizierter. Neu ist dann die zusätzliche Günstigerprüfung innerhalb der sonstigen Vorsorgeaufwendungen, damit sich die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung auswirken. Der Höchstbetrag für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wird von 1.500 Euro auf 1.900 Euro (zum Beispiel: sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte, Rentner) oder von 2.400 Euro auf 2.800 Euro (beispielsweise Selbstständige) erhöht. Durch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kann der Höchstbetrag überschritten werden.

Steuerliche Fragen sollten Sie beispielsweise mit einem Steuerberater besprechen.

 

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Gesetzesänderung schafft Steuervorteile

Auch nach steuerlichen Verbesserungen ist die Günstigerprüfung zwar bestehen geblieben, aber die Beiträge zur Rürup-Rente können im Rahmen des Sonderausgabenabzugs zusätzlich steuerlich abgesetzt werden. 2010 können Altersvorsorgeaufwendungen von bis zu 14.000 Euro Steuer mindernd anerkannt werden. Dies entspricht 70 Prozent von 20.000 Euro. Den vollen Betrag von 20.000 Euro-Betrag können Anleger aber erst 2025 von der Steuer absetzen (Verheiratete: 40.000 Euro).

Bis zu diesem Jahr steigt die Absetzbarkeit in 2-Prozent-Schritten. Rürup-Anleger können folglich jedes Jahr einen höheren Anteil ihrer Vorsorgeaufwendungen absetzen. 2011 werden 72 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen absetzbar sein (Singles: 14.400 Euro, Verheiratete: 28.800 Euro), 2012 sind es 74 Prozent. Für manche Selbstständige kann diese Regelung steuerlich attraktiv sein. Beachtet werden muss dabei aber, dass die Rürup-Rente im Rentenalter entsprechend des individuellen Steuersatzes versteuert wird.

 

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Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung

Die Rürup-Rente ist nicht vererbbar. Dennoch kann die Familie im Todesfall abgesichert werden. Als Zusatzbaustein bieten Versicherer einen Hinterbliebenenschutz an, Ehepartner und Kinder bekommen in diesem Falle eine vereinbarte Rentenzahlung. Die Kinder allerdings nur so lange, wie ein Kindergeldanspruch besteht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch in den Vertrag integriert werden. In beide möglichen Zusatzverträge dürfen aber nicht mehr als 49 Prozent des Beitrags fließen. Mehr als 50 Prozent des Beitrages müssen in den Aufbau der Altersvorsorge investiert werden. Der Staat fördert so durch die Gewährung von Steuervorteilen auch eine Hinterbliebenenabsicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Das hört sich zunächst attraktiv an, ist aber nicht unbedingt sinnvoll.

 

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Kombination mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung nicht geeignet

Zu berücksichtigen ist, dass eine Berufsunfähigkeitsrente aus diesen Verträgen entsprechend des individuellen Steuersatzes versteuert werden muss, während Leistungen aus einer „normalen" Berufsunfähigkeitsversicherung zu einem geringeren Teil zu versteuern sind. Hierdurch relativiert sich der Vorteil. Die Kopplung von Berufsunfähigkeitsversicherung und Rürup-Rente sieht der BdV äußerst kritisch: Die Knebelwirkung ist einfach zu groß. Flexibler und geeigneter ist die Trennung der Vorsorgeformen. Verschlechtert sich die finanzielle Situation des Sparers, lässt sich die die Rürup-Rente beitragsfrei stellen. Dann erfolgt keine Einzahlung mehr in den Vertrag, das eingezahlte Kapital wird aber weiter verzinst. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte separat abgeschlossen werden, damit sie auch in finanziell schlechteren Zeiten weiter bezahlt werden kann. Wenn schon kombinieren, dann aber richtig: In Vergleichen haben wir oft gesehen, dass die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Risikolebensversicherung günstiger ist als eine Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

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Kombination mit Hinterbliebenenabsicherung sinnvoll?

Auch bei der Hinterbliebenenversorgung kann die Absicherung durch eine Risikolebensversicherung die bessere Lösung sein. Die Hinterbliebenabsicherung im Rahmen der Rürup-Rente schmälert die Altersrente.

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Für junge/jüngere Arbeitnehmer und Selbstständige/Freiberufler weniger attraktiv

Gut verdienende Arbeitnehmer und Freiberufler/Selbstständige haben aufgrund der Steuervorteile schnell ein starkes Interesse an der Rürup-Rente. Doch sie sollten beachten, dass bei den Sonderausgaben auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder ein berufsständisches Vorsorgewerk berücksichtigt werden. Es bleibt daher weniger Freiraum für das Absetzen von Beiträgen zur Rürup-Rente. Dadurch wird die steuerliche Attraktivität für diese Gruppen erheblich eingeschränkt.

 

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Sparer kurz vor der Rente und Rentner

Für zwei weitere Personengruppen kann die Rürup-Rente geeignet sein: für Geldanleger kurz vor der Rente und Rentner.

Besser verdienende ältere Arbeitnehmer oder Freiberufler (selten Selbstständige) müssen entweder Beiträge zur gesetzlichen Rente oder zu einem Versorgungswerk zahlen. Sie haben aber den Vorteil des niedrigeren Besteuerungsanteils im Alter. Das triftt auch auf ältere Beamte mit höherem Einkommen zu. Nach dem neuen Steuerrecht wird die gesetzliche Rente und die Pension sowie auch die Rürup-Rente Jahr für Jahr stärker besteuert. Wer 2040 Rentner wird, hat sein Alterseinkommen voll zu versteuern. Wer schon 2012 in Rente geht, muss bis zum Tod nur 64 Prozent versteuern. Erreicht der Sparer die Rente erst 2016, muss er 72 Prozent versteuern.

Beispiel: 2009 erhält ein Anleger mit 60 Jahren aus seiner Kapitallebensversicherung 100.000 Euro. Bis 2013 zahlt er davon jährlich 20.000 Euro in eine Rürup-Rente ein. 2009 kann er von seiner Einzahlung 68 Prozent absetzen, also 13.600 Euro. Der absetzbare Prozentsatz steigt jährlich um zwei Prozent. Hieraus folgt eine steuerliche Absetzbarkeit von 14.000 Euro in 2010, 14.400 Euro in 2011, 14.800 Euro in 2012 und 15.200 Euro in 2013 als Sonderausgaben. Ab 2014 erhält der Sparer seine Rürup-Rente, die dann einem Besteuerungsanteil von 68 Prozent unterliegt.

Ferner können Senioren mit einer Rürup-Rente von den Steuervorteilen profitieren: Sie können zum Beispiel Kapital aus einem Erbfall oder einer Kapitallebensversicherung in einen Rürup-Sofort-Rentenvertrag einzahlen. Dann beginnt die Auszahlung einer vereinbarten Rente sofort. Anleger können wieder bis zu 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag investieren und davon 70 Prozent, also 14.000 Euro, 2010 steuerlich absetzen. Die Rürup-Rente muss dann nur zu 60 Prozent versteuert werden, wenn in dem gleichen Jahr die Rente beginnt.

 

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Rürup-Fondssparpläne

Erst seit Kurzem stehen für Anleger einige wenige Angebote von Rürup-Fondssparplänen zur Auswahl. Es handelt sich dabei aber nicht um reine Fondssparpläne: Die Angebote sind Zwitter aus einem Fondssparplan in der Ansparphase und einem „Versicherungsverrentungsplan" ab Rentenbeginn.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass auch Nicht-Versicherungsanbieter eine Leibrente in Form einer Verrentung nach Art der Lebensversicherer ab Rentenbeginn vorsehen müssen. Der Bundesverband Invest und Asset Management (BVI) will dagegen eine Regelung wie bei der Riester-Rente erreichen. Das Geld des Sparers bleibt bis zu dessen 85. Lebensjahr in Fonds investiert. Erst danach folgt eine Verrentung nach Art einer Lebensversicherung zur Gewährleistung einer lebenslangen Rente.

Eine Regelung wie bei Riester wäre wünschenswert. Solange das jedoch nicht der Fall ist, weisen die Rürup-Fondssparpläne relativ hohe Kosten für den Fondssparplan einerseits und die Rentenversicherung andererseits auf. Die Renditechancen fallen dadurch und wegen der Zwitterstellung niedriger aus. Risikogeneigte Rürup-Sparer sollten daher Rürup-Fonssparpläne mit fondsgebundenen Versicherungsangeboten unter Kosten- und Fondsqualitätsprodukten genau miteinander vergleichen.

 

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Fondsgebundene Rürup-Rentenversicherungen

Die Kosten für eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung liegen oftmals höher als die für eine klassische Rürup-Rentenversicherung. Denn es fallen sowohl Kosten für die Versicherung als auch die Fonds an. Interessieren Sie sich für eine fondsgebundene Rürup-Lösung, sollten Sie auch Angebote für Rürup-Fondssparpläne einholen.

Anbieter fondsgebundener Rürup-Rentenversicherungen sind schwer zu benennen, weil es neben den Kosten für Versicherung und Fonds vor allem auf die Güte sowie die Auswahl der angebotenen Fonds ankommt. Eine Bewertung von Fonds nehmen beispielsweise Fachzeitschriften, wie „Das Investment“, „Euro Finanzen“ und auch „Finanztest“ regelmäßig vor.

Bei der Auswahl einer fondsgebundenen Rürup-Rente ist es auch wichtig zu beachten, ob Sie eine individuelle Fondsauswahl oder eine gemanagte Variante bevorzugen.

 

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Versichererwechsel - wann und wie?

Wer einen Rürup-Vertrag abgeschlossen hat, kann nach § 152 VVG noch innerhalb von 30 Tagen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen wie Versicherungsschein und Bedingungen vorliegen, widerrufen.

Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages und Auszahlung der Summe ist nicht möglich. Auszahlungen aus Rürup-Verträgen können erst ab dem 60. Lebensjahr erfolgen – und dann auch grundsätzlich nur als Rente. Lediglich die Beitragsfreistellung des Vertrages ist möglich.

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