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Die meisten Anrufer erkundigten sich während der gestrigen Telefonaktion des BdV nach einer Zahnzusatzversicherung. Foto: BdV
Die meisten Anrufer erkundigten sich während der gestrigen Telefonaktion des BdV nach einer Zahnzusatzversicherung. Foto: BdV

Vorsicht bei Zahnzusatzversicherungen

BdV-Telefonaktion erfolgreich

Viele gesetzlich Krankenversicherte haben das Bedürfnis, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Das ist das unerfreuliche Ergebnis der gestrigen Telefonaktion des Bundes der Versicherten (BdV) zur privaten Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherung. Thorsten Rudnik, BdV-Vorstandsmitglied kritisiert: „Da haben die Versicherer mit ihrer Werbung ein aus Sicht des Verbraucherschutzes übles Ergebnis erzielt. Verbraucher sollten sich demgegenüber nicht auf Billigangebote einlassen.“

Die gesetzliche Krankenkasse leistet seit 2005 bei Zahnersatz einen befundbezogenen Festzuschuss. Wem diese Regelversorgung nicht reicht, der muss in die eigene Tasche greifen. Bei den sensibilisierten Verbrauchern treffen die Versicherungsgesellschaften deshalb mit ihren Zahnzusatzversicherungen leider auf offene Ohren. Thorsten Rudnik: „Den Verbrauchern ist häufig aber nicht klar, dass die Leistungen in den ersten Jahren stark begrenzt sind. Wenn eine Wartezeit vereinbart ist, gibt es in der ersten Zeit nach Vertragsschluss gar keine Erstattung. Für Behandlungen, die der Arzt bereits konkret angeraten hat, wird ebenfalls nicht gezahlt.“

Wenn Anrufer sich in Kenntnis der Gegenargumente gleichwohl für die Zahnzusatzversicherung interessierten, haben die BdV-Experten geraten, auf gute Bedingungen zu achten: Implantate und Inlays sollten beispielsweise mitversichert sein. Zudem sollte das Zahnarzthonorar mindestens bis zum Höchstbetrag der Gebührenordnung für Zahnärzte (3,5-facher Satz) übernommen werden. Über empfehlenswerte Tarife werden zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse 80 Prozent der Rechnung erstattet. Thorsten Rudnik: „Es bleibt aber dabei: Die Zahnzusatzversicherung zählt nicht zu den wichtigen Versicherungen. Erst wenn Leib und Leben, Hab und Gut abgesichert sind, kommt eine solche Police in Betracht.“


 

Hinweis: Ein honorarfreies Foto in Druckqualität zur Meldung finden Sie hier.

v.i.S.d.P. Senator a.D. Hartmuth Wrocklage, Henstedt-Ulzburg, 18.08.2011

 

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