Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 07.05.2024

Angrillen? Aber sicher!

Download PDF (345.65 KB)

Christi Himmelfahrt steht vor der Tür und viele nutzen den Tag, um gemeinsam mit der Familie oder dem Freundeskreis zu grillen. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn immer wieder kommt es bei Grillfesten zu Unfällen – hier helfen die richtigen Versicherungen. „Grillbegeisterte sollten nicht nur privathaftpflichtversichert sein, sondern auch über eine private Unfallversicherung nachdenken. Brandschäden an Gartenmöbeln übernimmt die Hausratversicherung“, erläutert BdV-Vorständin Bianca Boss.

Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken: Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko werden kann, fachen manche die Grillkohle – trotz wiederholter Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Wird dabei eine andere Person schwerwiegend verletzt oder deren Besitz beschädigt, greift die Privathaftpflichtversicherung. Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Die Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und langfristige Schadensersatzzahlungen. Ohne Versicherung muss man mit seinem Vermögen und Einkommen haften“, sagt Versicherungsexpertin Boss.

Die Hausratversicherung tritt ein, wenn man beim Grillen Hausratgegenstände wie beispielsweise den Sonnenschirm in Brand setzt. Schäden am eigenen Gebäude übernimmt die Wohngebäudeversicherung. Bei Brandschäden zahlt diese die Reparaturkosten und die Kosten des Wiederaufbaus.

Die private Unfallversicherung greift, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme. Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden. Mehr zum Thema Unfallversicherung finden Sie hier.

Verletzt man sich bei einem Grillunfall so schwerwiegend, dass der zuletzt ausgeübte Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr mindestens im Umfang von 50 Prozent ausgeübt werden kann, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Mehr zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich