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Europa | 03.03.2015

Wunsch nach mehr Transparenz bei Versicherungen auf EU-Ebene

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Es tut sich derzeit viel auf europäischer Ebene in versicherungsrechtlichen Dingen. Der Wunsch nach mehr Transparenz wird nun auch bei der europäischen Aufsichtsbehörde (EIOPA) konkretisiert. Bislang sind die EU-Aktivitäten allerdings noch wenig mit den deutschen Plänen koordiniert. Nationale und EU-Maßnahmen greifen noch nicht zusammen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) fordert daher, die verschiedenen Maßnahmen aufeinander abzustimmen. „Die aktuellen deutschen Pläne, mittels einer irreführenden Kostenquote für Transparenz sorgen zu wollen, könnten sich in kurzer Zeit als Sackgasse erweisen, wenn Brüssel einen besseren Weg einschlägt“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV.

Das Grundproblem besteht darin, dass Verbraucher besonders bei den Angeboten der Lebensversicherer nach wie vor zu wenig verständliche Informationen über Versicherungs-produkte bekommen. Sie sind damit nur unzureichend in der Lage, die Angebote zu verstehen oder miteinander zu vergleichen. Besonders Kosten und Risiken sind für die Kunden nur schwer zu erkennen.

Zum einen ist es seit Dezember letzten Jahren Aufgabe der EIOPA, auf europäischer Ebene nun Basisinformationsblätter (KIDs) zu entwickeln. Diese sollen dann für fast alle Angebote der Lebensversicherer für mehr Aufklärung sorgen. Hierzu holt EIOPA derzeit in verschiedenen Konsultationen Stellungnahmen ein. Die Positionen des BdV finden Sie hier.

Zum andern gibt es in Deutschland mit dem Produktinformationsblatt (PIB) bereits ein ähnliches Informationsdokument. Dieses soll nach dem Willen des deutschen Gesetzgebers durch eine Änderung zukünftig zu einer höheren Kostentransparenz führen. Mehrfach wies der BdV aber bereits darauf hin, dass diese Pläne zu einer gezielten Irreführung der Verbraucher führen können.

Der BdV befürchtet nun, dass die deutschen Änderungen zu einer Kollision mit den europäischen Regeln führen. „Es ist abzusehen, dass das deutsche Produktinformationsblatt nicht mit den europäischen Regeln konform gehen wird“, so Kleinlein.  Leidtragend ist dann der Verbraucher, der zunehmend verwirrt wird. „Wir haben den Eindruck, dass die Politik das irreführende Konzept des deutschen Produktinformationsblatts mit Aktionismus durchdrückt und damit echte Transparenz verhindert“. Hintergrund ist das Konzept der Effektivkosten, das der BdV bereits mehrfach bemängelte.

Diese Effektivkosten beschreiben die durchschnittliche jährliche Minderung der Wertentwicklung durch Kosten der Ansparfrist unter Annahme einer bestimmten kostenfreien Verzinsung und unter der Annahme, dass der Vertrag nicht storniert wird. Diese Kenngröße kann mit einfachen Mitteln so manipuliert werden, dass Verbraucher gezielt in die Irre geführt werden.  

Zusätzlich sorgen auch vielfältige Abkürzungen in dem gesamten Themenkomplex für erhebliche Verwirrung und Intransparenz. Daher im Folgenden ein Glossar zur besseren Übersicht:

 

Glossar:

PIB
: Produktinformationsblatt; hier handelt es sich um das Informationsdokument nach deutschem Recht.

KID
: „Key Information Document“; hier handelt es sich um das Informationsdokument nach europäischem Recht.

PRIIP
: „Packaged Retail and Insurance-based Investment Product“, so genannte „verpackte Kleinanleger- und Versicherungsanlageprodukte“; nach europäischen Regeln diejenigen Lebensversicherungsangebote, für die KIDs erstellt werden müssen (hauptsächlich alle Altersvorsorgeangebote der Versicherer, die nicht staatlich gefördert werden).

PIA
: Produktinformationsstelle für Altersvorsorgeprodukte; die PIA wird demnächst eingerichtet, um unter anderem die Regeln für die Effektivkostenangabe der PIBs zu präzisieren.

EIOPA
: “European Assurance And Occupational Pensions Authority

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