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Servicethemen | 10.12.2019

Winterzeit - Einbruchzeit

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In der dunklen Jahreszeit, wenn die ersten Geschenke bereits zu Hause aufbewahrt werden, machen sich Einbrecher*innen gern auf den Weg in fremde Häuser und Wohnungen. Zwar ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in Deutschland auch 2018 wieder zurückgegangen, es gibt aber leider noch immer genug betroffene Haushalte. „Verbraucherinnen und Verbraucher sind gut aufgestellt, wenn sie ihr Hab und Gut auflisten, fotografieren und Rechnungsbelege aufbewahren. Das hilft im Fall eines Einbruchs beim Erstellen einer Stehlgutliste“, rät Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Die Hausratversicherung leistet eine Entschädigung zum Neuwert für alle Gegenstände, die durch einen Einbruchdiebstahl abhandenkommen. Für bestimmte Dinge, wie Wertsachen oder Bargeld, gelten allerdings vertraglich bestimmte Entschädigungsgrenzen. Außerdem werden Kosten für Vandalismusschäden, die beim Einbruchdiebstahl entstanden sind, von der Hausratversicherung übernommen.

Nachdem die Polizei den Einbruch aufgenommen und die Einbruchspuren dokumentiert hat, sollten sich Einbruchsopfer umgehend mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen. „Hilfreich ist, die Tagebuchnummer bzw. das Aktenzeichen der Polizei bereit zu halten. Der Versicherer wird den Betroffenen dann genau sagen, was als nächstes zu tun ist, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist“, so Boss.

Ein Infoblatt, was im Schadenfall generell zu beachten ist, hat der BdV auf seiner Website veröffentlicht.

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