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Servicethemen | 03.03.2017

Wichtige Versicherungen für den Urlaub

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Die bevorstehenden Frühjahrs- bzw. Osterferien nutzen wieder Viele, um Urlaub in der Sonne oder den Skigebieten der Nachbarländer zu machen. Manch eine Skiabfahrt oder ein Tauchgang enden jedoch im Krankenhaus. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung sollte daher jeder im Reisegepäck haben“, gibt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV), Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht, zu bedenken.

Sie übernimmt die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht gedeckten Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, wenn man auf einer Auslandsreise erkrankt - und zudem noch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Hause. Welche Versicherungen noch ins Reisegepäck gehören und auf welche Fallstricke beim Abschluss zu achten ist, erfahren Sie hier:

Im Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung unverzichtbar. Die gesetzliche Krankenkasse trägt nämlich die Behandlungskosten bestenfalls in der üblichen Höhe des Urlaubslandes, maximal aber das, was in Deutschland regulär wäre. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt dann die entstehende Differenz. Sie empfiehlt sich außerdem, da sie auch den Rücktransport nach Hause bezahlt – und der kann richtig teuer werden. Beim Abschluss sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer einen Rücktransport bereits dann zahlt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Und man sollte immer darauf achten, dass in den Bedingungen keine Einschränkungen der Leistungspflicht auf „unvorhergesehene“, „nicht absehbare" oder „akute“ Erkrankungen enthalten sind. Dadurch wird der Versicherungsschutz besonders für chronisch Kranke ausgehöhlt, weil diese aufgrund ihrer Erkrankung mit Behandlungen während der Auslandsreise rechnen müssen.

Zur Absicherung bei schweren Unfällen, die eine Invalidität zur Folge haben, ist eine Unfallversicherung oder am besten eine Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert. Die Unfallversicherung leistet in solchen Fällen je nach Vereinbarung entweder eine Einmalzahlung oder eine Rente oder auch beides. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ebenfalls eine Rente, wenn der verunglückte Wintersportler seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.

Falls man im Urlaub einem Dritten einen Schaden zufügt und dieser entsprechende Ansprüche stellt, ist eine Privathaftpflichtversicherung von existenzieller Bedeutung. Denn gerade Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen. Die Privathaftpflichtversicherung kümmert sich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche – notfalls sogar vor Gericht!

Diejenigen, die eine sehr teure Reise gebucht haben oder mit kleinen Kindern bzw. älteren Menschen reisen, denken oft über eine Reiserücktrittskostenversicherung nach. Sie zahlt, wenn aus wichtigem und unvorhersehbarem Grund eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert. Es können zusätzlich auch der Abbruch der Reise und sogar ihre unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.

Weitere Tipps und Hinweise zum Thema „Reisen und Versicherung“ können dem Infoblatt „Reisen" entnommen werden.

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