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Sachversicherung | 24.11.2015

Wann die Versicherung nach einem Wildunfall zahlt

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Die Unfallgefahr für Autofahrer auf Deutschlands Straßen steigt zu dieser Jahreszeit. Aufgrund von vermehrtem Wildwechsel gerade während der Dämmerung, kommt es häufiger zu Zusammenstößen mit Rehen, Hirschen oder Wildschweinen und ist damit auch ein Thema in der Kfz-Versicherung. Die Hauptzeit für Wildunfälle liegt abends zwischen 17:00 und 0:00 Uhr und morgens zwischen 5:00 und 8:00 Uhr. Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV): „Zu diesen Zeiten kann es durch Wildwechsel zu unangenehmen Begegnungen kommen. Wir geben Tipps, worauf der Verbraucher achten sollte, damit die Versicherung bei einem Wildschaden ohne Probleme zahlt.“

Die Teilkaskoversicherung zahlt laut den Versicherungsbedingungen nur bei der Beteiligung von Haarwild, dazu gehören zum Beispiel Dammwild, Feldhasen und Füchse. Weicht der Autofahrer einem Hirsch aus, um einen Zusammenstoß und damit einen möglicherweise erheblicher Personen- oder Sachschaden zu vermeiden, muss die Versicherung auch zahlen, aber: „Der Versicherungsnehmer bzw. der Fahrer des Pkw´s muss beweisen, dass das Ausweichmanöver aufgrund des Haarwildes und nicht aufgrund eines Fahrfehlers notwendig war - gut, wenn ein Mitfahrer anwesend ist,“ erläutert Boss.

BdV-Tipp: Da es sein kann, dass einem nicht nur das Reh, sondern auch ein herrenloser Hund vor den Kotflügel läuft, sollte die Wildschadenklausel erweiterte werden und auch bei Schäden zahlen, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen!

Wichtige Hinweise im Schadensfall:

• Polizei und/oder den für den Unfallort zuständigen Jäger informieren.

• Blut- und Haarspuren am Fahrzeug nicht beseitigen bevor die Versicherung den Schaden begutachtet hat.

 
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