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Servicethemen | 24.10.2019

Vorsicht Wildwechsel!

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Auf Deutschlands Straßen ist Vorsicht geboten. Gerade während der Dämmerung kommt es in dieser Jahreszeit aufgrund von vermehrtem Wildwechsel häufiger zu Zusammenstößen mit Hirschen, Rehen und Wildschweinen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben die Autoversicherer hierzulande 2018 rund 268.000 Wildunfälle registriert. „Für Schäden, die durch Zusammenstöße mit Haarwild entstehen, kommt die Kaskoversicherung auf. Damit sind aber nicht Unfälle mit Tieren jeder Art versichert“, erklärt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV empfiehlt Kfz-Halter*innen, zu prüfen, ob ihre Police diesen erweiterten Wildschadenschutz beinhaltet.

Eine Kollision mit Haarwild ist sowohl in der Teil- als auch in der Vollkaskoversicherung versichert. Zum Haarwild zählen unter anderem Damm- und Rotwild, Füchse, Feldhasen, Fischotter und Dachse. Darüber hinaus gibt es aber auch immer wieder Unfälle mit Federwild sowie Nutz- und Haustieren wie Schafen, Hunden und Katzen. Auch Zusammenstöße mit Wölfen und eingewanderten Tieren wie Waschbären kommen immer häufiger vor. „Unfälle mit diesen Tieren sind nur dann Teil des Versicherungsschutzes, wenn in den Versicherungsbedingungen Kollisionen mit Tieren aller Art eingeschlossen sind“, erläutert BdV-Pressesprecherin Boss. „Auf diese sogenannte erweiterte Wildschadenklausel sollte am besten vor Abschluss eines Vertrages geachtet werden.“

Nehmen Kfz-Halter*innen die Teilkaskoversicherung infolge eines Wildunfalls in Anspruch, hat das übrigens keinen Einfluss auf den Schadenfreiheitsrabatt. Anders verhält es sich in der Vollkaskoversicherung: Hier erfolgt bei Schadenregulierung in Folge eines Wildunfalls regelmäßig eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.

Grundsätzlich gilt: Nach einem Wildunfall sollten Betroffene die Polizei rufen, den Schaden durch Fotos dokumentieren und umgehend bei ihrer Kfz-Versicherung melden.

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