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Sachversicherung | 18.01.2018

Versicherungstipps bei Schnee und Eis

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Schnee und Glatteis sorgen jahreszeitbedingt für ungemütliches Winterwetter. Für Hauseigentümer, aber auch für Mieter, heißt es jetzt: aufpassen! Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – Deutschlands größter Verbraucherschutzverein, wenn es um private Versicherungen geht – weist darauf hin, dass Hauseigentümer und Mieter Gehwege vor dem Haus und der Wohnung frei von Schnee und Eis räumen müssen. „Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, kann zur Kasse gebeten werden – eine Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss.

Wenn Schnee und Eis die Gehwege und Auffahrten unsicher machen, müssen Hauseigentümer, aber häufig auch Mieter, ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen. Tun sie dies nicht, haften sie für entstandene Schäden mit ihrem gesamten Vermögen und mit ihrem Einkommen bis zur Pfändungsgrenze. Wenn sich Mieter unsicher sind, ob sie für den Räumdienst zuständig sind, sollten sie in ihren Mietvertrag gucken, denn diese Pflicht gilt nur dann, wenn der Vermieter die sog. Verkehrssicherungspflichten im Mietvertrag auf Mieter übertragen hat. „Eine Privathaftpflichtversicherung ist daher unbedingt zu empfehlen, denn sie schützt Mieter und auch Vermieter bei Schäden, die sie Dritten fahrlässig zufügen“, erläutert Boss. Werden Streu- und Räumpflichten missachtet und rutscht jemand auf einer nicht geräumten Fläche aus, haften Eigentümer oder Mieter für den Schaden. Die private Haftpflichtversicherung würde dann den Schaden bezahlen, wehrt aber auch unberechtigte Ansprüche ab – notfalls sogar vor Gericht.

Hauseigentümer, die ihr Haus vermieten und dort nicht selbst wohnen und die Verkehrssicherungspflichten nicht wirksam auf den Mieter übertragen haben, sollten zusätzlich noch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen, denn dieses Risiko ist über die Privathaftpflichtversicherung nicht abgedeckt.

Darüber hinaus empfiehlt sich in schneereichen Regionen die Erweiterung der Wohngebäudeversicherung um sogenannte Elementarschäden. Damit sind auch Schadenfälle durch Schneedruck versichert, wenn besonders viel Schnee gefallen ist.

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