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Servicethemen | 17.07.2018

Versicherungsschutz für tierische Notfälle

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Richten Haustiere Schäden an, müssen die Tierhalter*innen dafür aufkommen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) rät daher, bei Anschaffung eines eigenen Hundes oder Pferdes unbedingt eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen. In einigen Bundesländern sowie Kommunen sind diese sogar verpflichtend. „Zahme Kleintiere wie etwa Katzen sind hingegen über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert“, erklärt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Andere Versicherungen für Haustiere, die auf dem Markt angeboten werden – wie Operationskosten- oder Tierkrankenvollversicherung – sollten vor Abschluss genau geprüft werden.

Für durch ein Tier verursachte Schäden muss die Person haften, die es hält. Die gesetzliche Haftpflicht sieht hierbei eine prinzipiell in der Höhe unbegrenzte Haftung vor. Für die Begründung der Haftung ist kein Verschulden erforderlich. Tierhalter*innen haften mit ihrem gesamten Vermögen – schlimmstenfalls auch ein Leben lang mit ihrem Einkommen. „Für Personen, die beispielsweise Hunde oder Pferde halten, ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung daher unverzichtbar“, sagt Boss. Sie bezahlt den Schaden und wehrt zudem unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.

Auch Personen, die Tiere lediglich hüten, können Haftungsrisiken ähnlich wie Tierhalter*innen ausgesetzt sein. „Das gilt schon dann, wenn man nur ein paar Stunden auf den Nachbarshund aufpasst“, erläutert Versicherungsexpertin Boss. Sie müssen allerdings nicht haften, wenn sie bei der Führung der Aufsicht nicht fahrlässig gehandelt haben. Um sich vor der persönlichen Haftung zu schützen, können sie über die Tierhalterhaftpflichtversicherung von „Frauchen“ oder „Herrchen“ mitversichert werden. „Bevor man sich bereit erklärt, auf ein fremdes Tier aufzupassen, sollte man nachfragen, ob eine Mitversicherung besteht“, rät Boss.

Das Risiko von hohen Krankheitskosten können Tierhalter*innen mit sogenannten Operationskosten- oder Tierkrankenvollversicherungen absichern. Der BdV empfiehlt, vor Abschluss genau zu prüfen, ob diese wirklich sinnvoll sind. Zwar können sie möglicherweise helfen, das finanzielle Risiko zu mindern, sind aber zum Teil sehr teuer. Es könnte daher sinnvoller sein, selbständig Geld für tierische Notfälle zurückzulegen. „Wer dennoch eine solche Versicherung abschließen möchte, sollte die Versicherungsbedingungen genau unter die Lupe nehmen. Es bestehen teilweise erhebliche Unterschiede  – beispielsweise bei Leistungsumfang und Wartezeiten“, so Boss.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise finden Tierhalter*innen im „Infoblatt – Tierhalterhaftpflichtversicherung“ des BdV.

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