Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 18.12.2015

Versicherungsschutz für Flüchtlinge und Ehrenamtliche

Download PDF (342.14 KB)

Die diesjährige Flüchtlingssituation in Deutschland mit mehr als einer Million Flüchtlingen ist beispiellos. Tausende von Freiwilligen helfen mit, um Flüchtlingen das Ankommen in Deutschland zu erleichtern. Setzen Bürger ihre Hilfsbereitschaft in die Tat um, stellt sich die Frage, was geschieht, wenn ihnen selbst etwas passiert. „Den Bund der Versicherten e. V. (BdV) erreichen zunehmend Fragen, wie es eigentlich mit dem Versicherungsschutz von Flüchtlingen, aber auch den ehrenamtlichen Helfern aussieht“, erläutert Bianca Boss, Pressereferentin beim BdV. Deutschlands größter, unabhängiger Verbraucherschutzverein im privaten Versicherungsbereich hat daher einmal alle relevanten Fragen und Themen zum Versicherungsschutz für Flüchtlinge und ehrenamtliche Helfer zusammengestellt.

Wie jeder Bürger unterliegen auch Flüchtlinge der persönlichen Haftung, wenn sie einen Menschen verletzen oder eine fremde Sache beschädigen. Auch sie müssen entstandenen Schaden ersetzen. Daher ist für jeden eine Privathaftpflichtversicherung unerlässlich – ob Flüchtling oder nicht. Die Kommunen sind nicht verpflichtet, für solche Schadensersatzansprüche einzustehen, sie können jedoch einen Privathaftpflicht-Sammelvertrag für ihre örtlich untergebrachten Flüchtlinge abschließen. Bisher ist dies aber die Ausnahme.

Werden Ehrenamtliche während ihres Einsatzes bei einem Unfall verletzt, sind sie  meistens  abgesichert, auch wenn sie keine eigene private Unfallversicherung besitzen. Denn sie sind entweder über die jeweilige Landes-Unfallkasse oder oft über private Unfall-Sammelversicherungen der Länder abgesichert. Im Zweifel muss jedoch nachgewiesen werden, dass der Helfer ehrenamtlich im Einsatz war.

Weitere Fakten und Antworten unter www.bdv-blog.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich