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Sachversicherung | 08.08.2018

Versicherungsschutz bei Unwetter

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Angesichts der andauernden Hitze und Trockenheit sehnen viele Menschen ein abkühlendes Gewitter herbei. Doch gerade im Sommer kommt es immer wieder zu extremen Unwettern mit Starkregen, Hagel und Sturmböen, die mitunter erhebliche Schäden verursachen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, welche Versicherungen in solchen Fällen zahlen. „Wohngebäude- und Hausratversicherung leisten nicht bei allen Schäden - für einige Naturereignisse benötigt man einen zusätzlichen Schutz“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Im Schadenfall gilt es zudem, einiges zu beachten.

Sturmschäden sind über die Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn der Sturm die Schadenursache bildet. Die Gebäudeversicherung übernimmt dann Schäden am Haus, wie etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder Beschädigungen am Gebäude durch umgefallene Bäume. „Sie zahlt aber auch für Folgeschäden, wenn durch das vom Sturm beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden“, erläutert Boss. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel und andere bewegliche Gegenstände. Hausrat- beziehungsweise Wohngebäudeversicherungen schützen auch vor den finanziellen Folgen von Hagelschäden. Starkregen ist indes nicht abgedeckt.

„Für Schäden durch einfache Witterungsniederschläge und plötzliche Unwetter, die nicht als Sturm angesehen werden können, kommt eine normale Hausrat- oder Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht auf“, erklärt die Versicherungsexpertin. Wer sich vor diesen Risiken schützen will, sollte eine Erweiterung des Versicherungsschutzes auf sogenannte Elementarschäden vereinbaren. Neben anderem kann dann auch Starkregen versichert werden. Auch Überspannungsschäden an elektrischen Einrichtungen, die durch Blitzschlag entstehen, sind in vielen Hausrat- und Gebäudeversicherungsbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine entsprechende Erweiterung der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung wird jedoch von einigen Versicherern angeboten.

Sturm- und Hagelschäden am eigenen Auto sind nur dann versichert, wenn eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besteht. Auch das Überschwemmungsrisiko ist hierüber abgedeckt. „Allerdings sind nur Schäden versichert, die unmittelbar durch eine Überschwemmung entstehen, diese muss also unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben“, erklärt Verbraucherschützerin Boss.

Im Schadenfall sollte einiges beachtet werden: Die Versicherung muss unverzüglich informiert werden. Zudem haben Versicherte eine Schadenminderungspflicht. „So müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden, damit der Schaden nicht größer wird“, so Boss. Im Fall eines Sturmschadens müssen Versicherte den Nachweis erbringen, dass mindestens Windstärke 8 (rund 63 km/h) geherrscht hat. Hierzu können sie die Windmessungen beziehungsweise -aufzeichnungen der Wetterämter nutzen. Zur Dokumentierung der Schäden sollten zudem Fotos gemacht und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden.

Weitere wichtige Hinweise hat der BdV in seinem „Infoblatt Unwetter“ gesammelt.

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