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Sachversicherung | 21.02.2017

Versicherungen rund um den Bau

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Die Minustemperaturen schwinden und die Bausaison beginnt. Wer ein Haus baut, sollte schon beim Grundstückskauf an den Abschluss wichtiger Versicherungen denken, darauf weist der Bund der Versicherten e. V. (BdV) – Deutschlands größte Verbraucherschutzorganisation, wenn es um private Versicherungen geht – hin. „Da der Bauherr für alle Schäden, die von seinem Grundstück und dem Bau ausgehen, haftbar gemacht werden kann, sollte dieser auf jeden Fall eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen,“ darauf weist Bianca Boss (BdV-Pressesprecherin) hin. Der BdV gibt weitere Tipps, welche Policen noch wichtig sind und auf welche man eher verzichten kann.

Ein Hausbau birgt erhebliche Gefahren. Sachschäden bleiben häufig nicht aus, aber auch mit Personenschäden muss im schlimmsten Fall gerechnet werden, wenn z. B. ein Besucher in eine unbeleuchtete Baugrube stürzt. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet Schadenersatz oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Der Versicherungsschutz gilt meistens für maximal zwei Jahre. Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus dem Besitz des Grundstückes. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte deshalb bereits beim Kauf des Grundstückes abgeschlossen werden. Der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist dann überflüssig. „Die Deckungssumme sollte mindestens auf fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden festgelegt werden“, so Verbraucherschützerin Boss. Die Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten. Eigenleistungen müssen gesondert angegeben werden.

Ebenso wichtig wie die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist die Feuerrohbauversicherung. Diese Versicherung sollte zu Baubeginn abgeschlossen werden. Versichert ist der Rohbau gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion. Nicht versichert sind Baustoffe und Bauteile, die noch nicht eingebaut wurden.

BdV-Tipp: Eine Feuer-Rohbauversicherung bekommen Häuslebauer häufig für einen bestimmten Zeitraum beitragsfrei, wenn bei der gleichen Gesellschaft später auch die Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Die Wohngebäudeversicherung tritt in Kraft, sobald das Gebäude bezugsfertig ist. Das muss der Versicherung entsprechend gemeldet werden.

Wer sein Gebäude während der Bauphase zusätzlich gegen Unwetterschäden, Diebstahl von Gebäudebestandteilen oder mutwillige Beschädigung durch Unbekannte versichern will, muss eine Bauleistungsversicherung abschließen. Versichert ist der Wert der Bauleistungen. Der Versicherungsschutz kann um mögliche Risiken erweitert werden – wie höhere Gewalt, Sturm und Hagel sowie anhaltende Regengüsse, Überschwemmungen und stark anhaltender Frost, aber auch Vandalismus, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, wie auch unbekannte Eigenschaften des Baugrundes. Die genaue Beitragshöhe richtet sich nach den Baukosten.

BdV-Tipp: Bauherren sollten mit der Baufirma und den Handwerkern absprechen, ob sich diese am Beitrag beteiligen. Die Versicherung leistet nämlich auch, wenn der Schaden zu Lasten der Baufirma geht.

Zeit und Geld kostet es die Bauherren, wenn dem ausführenden Unternehmen mittendrin die Luft ausgeht. Die neue Vergabe der Bauaufträge an andere Firmen Kostensteigerungen mit sich bringen. Halb so schlimm ist dies, wenn das Bauunternehmen über eine Baufertigstellungsversicherung verfügt. Die trägt die Mehrkosten, die durch die Beauftragung anderer Firmen entstehen können. Unnötig ist die Versicherung, falls das Bauunternehmen eine Fertigstellungsbürgschaft seiner Bank vorweisen kann.

Auch nach Fertigstellung des neuen Eigenheims können Baumängel auftreten. Noch Jahre nach der Schlüsselübergabe stellen Eigentümer Gewährleistungsmängel fest. Der Bauunternehmer haftet fünf Jahre lang. Doch was geschieht, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss? Für diesen Fall gibt es die Baugewährleistungsversicherung. Wichtig: Die Versicherung muss der Bauunternehmer vor Beginn des Projekts abgeschlossen haben.

BdV-Hinweis: Unterstützen Freunde oder Familienangehörige beim Hausbau, sollten Bauherren für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz der Helfer sorgen und die Helfer bei der Bauberufsgenossenschaft melden. Bauherren, die selbst am Hausbau mitwirken, sollten prüfen, ob sie gegen Unfallfolgen ausreichend abgesichert sind.

 

 

 

 

 

 

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