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Lebens- und Rentenversicherung | 10.06.2015

Verbraucherschützer warnen auch in der betrieblichen Altersvorsorge vor legalem Betrug

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Die Lobbyisten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft machen sich für eine quasi-verpflichtende betriebliche Altersvorsorge stark, das sogenannte Opting-Out. Zukünftig sollen demnach alle Arbeitnehmer automatisch in eine solche Altersvorsorge einzahlen, es sei denn, sie lehnen diese ausdrücklich in schriftlicher Form ab. Diese Maßnahme soll eine stärkere Verbreitung dieser Vorsorgeform fördern. Verbraucherschützer des Bund der Versicherten e. V. (BdV) warnen davor, dass die derzeitigen Angebote der betriebliche Altersvorsorge oft qualitativ zu schlecht seien, als dass sie eine echte sinnvolle Vorsorge darstellen. Vorstandssprecher Axel Kleinlein bemängelt: „Schlechte Rentabilität und Intransparenz wie wir sie aus der Lebensversicherung und der Riester-Rente kennen, gibt es auch in der betrieblichen Altersvorsorge. Bevor gesetzlich ein Einzahl-Automatismus festgeschrieben wird, müssen die Angebote besser werden.“ Anders als in der privaten Vorsorge treten in der betrieblichen Variante auch Risiken für den Arbeitgeber hinzu. „Besonders kleine und mittelständische Unternehmen stehen bei einer quasi-verpflichtenden Vorsorge vor ernsten Haftungsfragen“, erklärt Kleinlein.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die sogenannte Nahles-Rente. Diese wird zwar von der Versicherungslobby und dem BdV gleichermaßen abgelehnt, die Idee des Opting-Out wird aber dennoch intensiv diskutiert. Vergessen wird dabei in der Diskussion, dass die derzeitigen Angebote an sich große Schwächen aufweisen. Zentraler Kritikpunkt ist, dass für die Renten einer betrieblichen Altersvorsorge auch Sozialabgaben abzuführen sind. Zusätzlich sind viele der betrieblichen Angebote auch ähnlich überteuert kalkuliert wie die privaten Angebote der Lebensversicherer und basieren letztlich auf der Hoffnung einer akzeptablen Überschussbeteiligung. „Mit neuen Gesetzen wurde in den letzten Jahren die Überschussbeteiligung massiv geschwächt, ebenso in der betrieblichen Altersvorsorge. Daher gilt auch hier, dass viele Angebote letztlich legaler Betrug sind“, erklärt Kleinlein.

Zusätzliche Probleme gibt es mit der Transparenz der Angebote. Da formal der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist, bekommen die Arbeitnehmer oft keine ausreichende Aufklärung über die von ihnen finanzierte Vorsorge. „Die Arbeitgeber sind sich oft nicht im Klaren, welche Verantwortung sie haben, ihre Mitarbeiter hinreichend über die Vor- und Nachteile der betrieblichen Vorsorge aufzuklären“, macht Kleinlein deutlich. Auch haben die Arbeitgeber zu berücksichtigen, dass bestimmte Mindeststandards der betrieblichen Altersvorsorge nach Betriebsrentengesetz einzuhalten sind. Unklar ist aber, ob auch alle Angebote der betrieblichen Vorsorge diesen Ansprüchen genügen. „Viele Arbeitgeber sind sich ihrer Rolle und Verantwortung in der betrieblichen Altersvorsorge nicht bewusst“, resümiert Kleinlein.

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