Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

Sie sind Medienvertreter*in und möchten regelmäßig unsere Pressemitteilungen erhalten? Dann schicken Sie eine E-Mail an presse@bundderversicherten.de, damit wir Sie in unseren Verteiler aufnehmen können. 

Servicethemen | 02.02.2021

Unwetter und Überschwemmungen in Teilen Deutschlands

Download PDF (342.38 KB)

In einigen Regionen von Rhein und Mosel gab es am vergangenen Wochenende Überschwemmungen durch starke Regenfälle und ansteigende Flusspegel. Viele Verbraucher*innen stellen sich daher die Frage, ob sie für eventuelle Schadenfälle ausreichend versichert sind. Während die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung beispielsweise für Sturmschäden oder für Schäden durch Blitzeinschlag oder Hagel eintritt, gilt dies nicht für Schäden durch Überschwemmungen. „Diese müssen mit einer Elementarschadenversicherung gesondert abgesichert sein. Sie ist insbesondere in gefährdeten Gebieten ratsam. Allerdings ist sie in einigen Risikogebieten leider nicht oder nur sehr schwer abzuschließen“, erklärt Bianca Boss, Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Die normale Wohngebäude- und Hausratversicherung leistet bei Schäden am Haus oder der Wohnung beziehungsweise des Hausrats durch Sturm und Hagel, Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Implosion sowie Leitungswasser. Die Hausratversicherung leistet außerdem bei Einbruchdiebstahl. Eine Elementarschadenversicherung kann die Wohngebäude- oder auch Hausratversicherung ergänzen und leistet dann zusätzlich bei Überschwemmungen durch Flüsse oder Seen oder nach sintflutartigen Regenfällen, aber auch bei Schäden durch Schneedruck oder Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutschen, nach Vulkanausbrüchen sowie nach Lawinen, Rückstau oder Schneedruck.

Doch eine Elementarschadenversicherung ist insbesondere in Hochrisikogebieten nicht ohne Weiteres zu bekommen. Der Schutz wird häufig nur zu sehr hohen Prämien und/oder einer hohen Selbstbeteiligung im Schadenfall angeboten. Insbesondere wenn das Gebäude bereits einmal von einem Elementarschaden betroffen war oder einer sehr hohen Gefährdungsklasse (ZÜRS-Zone) zuzuordnen ist, wird es für Verbraucher*innen schwer, eine Police abzuschließen.

Im Schadenfall sollte einiges beachtet werden: Die Versicherung muss unverzüglich informiert werden. Zudem haben Versicherte eine Schadenminderungspflicht. „So müssen beispielsweise zerbrochene Fenster abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden, damit der Schaden nicht größer wird“, sagt Boss. Außerdem sollten sie die Schäden mit Fotos dokumentieren und eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellen.

Alles Wichtige hat der BdV in seinem „Infoblatt Unwetter“ zusammengestellt.

Spenden

Login zum Mitgliederbereich