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Lebens- und Rentenversicherung | 05.12.2019

Überschussdeklaration führt Versicherte in die Irre

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Die Lebensversicherer geben derzeit bekannt, wie sie in 2020 die Versicherten an ihren Überschüssen beteiligen wollen. Die dabei genannten Verzinsungen beziehen sich jedoch nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, wie Verbraucher*innen fälschlich suggeriert wird, sondern nur auf einen Teil davon. Je nach Kostenbelastung und Vertragsdauer fällt die „echte“ Rendite (also die Beitragsrendite) daher häufig um einiges niedriger aus. „Wenn ein Versicherer drei Prozent Überschussbeteiligung deklariert, dann kommt letztlich nur ein Bruchteil davon beim Kunden an“, kritisiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). Die Versicherer verschweigen aber diese Tatsache und geben Versicherten damit keine Chance, sich ein ehrliches Bild zu machen. „Die deklarierten Überschüsse sind für die Kundinnen und Kunden genauso aussagekräftig wie die Angabe der Abgaswerte der vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuge“, so Kleinlein.

Der mathematische Hintergrund: Die genannte Überschussbeteiligung wirkt nicht auf die gesamt eingezahlten Beiträge, sondern lediglich auf den Sparanteil der gezahlten Versicherungsprämie. Der Sparanteil ist der Betrag, der nach Abzug von Verwaltungs-, Risiko- und Abschlusskosten übrigbleibt. „Der Sparanteil beträgt oft nur 80 Prozent von dem, was an den Versicherer gezahlt wird“, erklärt Versicherungsmathematiker Kleinlein. Die tatsächliche Gesamtverzinsung der eingezahlten Beiträge fällt damit deutlich geringer aus. Bei einem Vertrag über 12 Jahre und einer Überschussbeteiligung in Höhe von drei Prozent sowie einem Sparanteil von 80 Prozent führt dieses im Modellfall zu einer Negativrendite in Höhe von -0,4%. „Auch bei drei Prozent Überschussbeteiligung kann die tatsächliche Rendite sogar negativ werden“, erläutert Kleinlein.

Trotzdem werben Marktführer Allianz, AXA und viele weitere Unternehmen für das kommende Jahr mit vermeintlich hohen Überschüssen. In der Werbung verheimlichen sie jedoch, dass die Verzinsung nur auf die Sparbeiträge wirkt. „Wenn die Versicherer nicht erklären, dass die deklarierte Überschussbeteiligung nur auf den Sparanteil wirkt, werden die Versicherten gezielt in die Irre geführt“, deutet Kleinlein dieses Verhalten der Versicherer. Würden die tatsächlichen Renditen veröffentlicht, so wäre zu erwarten, dass noch deutlicher wird, dass die Angebote der Lebensversicherer unattraktiv und ineffizient sind. „Die Intransparenz mit der Überschussdeklaration ist ein wichtiger Baustein im legalen Betrug der Lebensversicherer“, macht der Verbraucherschützer daher deutlich. „Die Aufsichtsbehörde sollte diesem Treiben ein Ende bereiten und die Versicherten vor falschen Renditeerwartungen schützen.“

Weitere Beispiele können der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Anspardauer in Jahren

12

15

20

30

Rendite bei einem günstigen Vertrag

1,4%

1,7%

2,0%

2,4%

Rendite bei einem durchschnittlichen Vertrag

-0,4%

0,3%

1,0%

1,7%

Rendite bei einem teuren Vertrag

-2,5%

-1,4%

-0,3%

0,9%

*dabei heißt „günstig“ ein Sparanteil von 90%, „durchschnittlich“ 80% und „teuer“ ein Sparanteil von 70%.

Diese Unternehmen werben bereits mit nach unserer Auffassung irreführenden Überschussbeteiligungen (alphabetisch sortiert, Stand 5.12.2019, Liste wird unregelmäßig aktualisiert):

  • Allianz Lebensversicherung AG
  • Alte Leipziger Lebensversicherung AG
  • Athora Lebensversicherung AG
  • Axa Lebensversicherung AG
  • DEVK Allgemeine Lebensversicherungs-AG
  • Ideal Lebensversicherung a.G.
  • Nürnberger Lebensversicherung AG
  • Swiss Life AG Niederlassung für Deutschland

Weitere Informationen zum Thema Überschussbeteiligung bietet der BdV im Workshop „System der Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung“. Hierzu lädt der BdV interessierte Journalist*innen am 16. Januar 2020 ab 11:00 Uhr ein. Anmeldungen bitte an presse@bundderversicherten.de

Das „System der Überschussbeteiligung“ leicht erklärt finden Sie hier.

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