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Sachversicherung | 21.05.2019

Tief Axel in Aktion

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Wie bereits in der vergangenen Nacht soll es laut Deutschem Wetterdienst auch in den kommenden Tagen vor allem in Süddeutschland zu extremen Wetterlagen kommen. Tief Axel bringt dabei ergiebigen Regen mit Hochwassergefahr. Das dürfte vielerorts zu Wasserschäden durch Überschwemmungen führen. Zwar sind solche Wetterlagen mittlerweile schon fast Normalität; doch wer erstmals von einem Überschwemmungsschaden betroffen ist, wird sich die Frage stellen, ob die entsprechenden Schäden eigentlich von seiner Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. „Wer einen Elementarschadenschutz eingeschlossen hat, ist auf der sicheren Seite. Denn dieser kommt auch für Schäden auf, die durch Überschwemmungen oder Witterungsniederschläge entstanden sind“, sagt Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV).

Tatsächlich reichen die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung allein nicht aus, um den vollgelaufenen Keller mit den erheblichen Folgeschäden für Haus und Hausrat abzusichern. Dafür ist eine Erweiterung des jeweiligen Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig. Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich auch Schäden ab, die durch Überschwemmung, Witterungsniederschläge, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch entstanden sind.

Der Elementarschadenschutz ist in der Regel nur im Paket als Komplettlösung abschließbar. Bei einigen Verträgen ist eine Wartezeit vereinbart. Man sollte sich daher rechtzeitig um einen Einschluss kümmern.

Gut zu wissen: Bei Schäden durch Überschwemmung gilt bei vielen Versicherern ein Selbstbehalt, häufig in Höhe von 10 Prozent des Schadens.

Weitere Informationen gibt es im BdV-Infoblatt „Unwetter“.

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