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Servicethemen | 04.04.2018
Sicher in den Urlaub
Download PDF (341.93 KB)Kaum sind die Osterferien vorüber, planen viele Reisewillige schon ihren Sommerurlaub. Ob Berge oder Meer – zahlreiche Urlauber zieht es dabei ins Ausland. Trotz aller Vorfreude sollte man bei der Urlaubsplanung an das Thema Versicherungen denken, denn ein Unfall mit entsprechenden Folgekosten kann auch auf der Alm und am Strand jederzeit passieren. „Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist daher unverzichtbar“, erläutert Bianca Boss, Pressesprecherin des Bund der Versicherten e. V. (BdV). Der BdV gibt Tipps, welche Versicherungen noch ins Reisegepäck gehören.
Vor Reiseantritt sollten Urlauber*innen ihren Versicherungsschutz prüfen. Die wichtigste Versicherung bei Auslandsreisen ist die Auslandsreisekrankenversicherung: Sie deckt vor allem Kosten für eine Heilbehandlung im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Zudem trägt sie zumindest unter anderem die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport – dieser kann sehr teuer werden. Gute Tarife zahlen bereits dann einen Rücktransport, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Auch für privat Krankenversicherte ist es sinnvoll, die Rechnungen beim Auslandsreisekrankenversicherer einzureichen. So vermeiden sie eine Selbstbeteiligung und behalten eventuell ihren Anspruch auf Beitragsrückerstattung der PKV.
Zur Absicherung der Einkommenseinbußen bei schweren Unfällen oder Erkrankungen ist eine Arbeitskraftabsicherung – vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung – existenziell wichtig. Darüber hinaus ist die Privathaftpflichtversicherung auch im Urlaub von existenzieller Bedeutung: Sie greift, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann – zumindest bei langen oder teuren Reisen – insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Kinder oder ältere Personen zur Familie gehören. „Sie zahlt, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund nicht angetreten werden kann – etwa bei einem Todesfall oder Unfall eines Mitreisenden oder Angehörigen – und der Reiseveranstalter Stornogebühren fordert“, erklärt BdV-Expertin Boss. Zusätzlich können auch der Abbruch der Reise und die unfreiwillige Verlängerung abgesichert werden.
Weitere Tipps zum Thema Versicherungen im Urlaub hat der BdV im Infoblatt „Reisen“ zusammengestellt.