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Servicethemen | 08.05.2018

Sicher durch die Grillsaison

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Die Temperaturen steigen und die Tage werden länger – spätestens jetzt ist es Zeit, den Grill aus dem Keller zu holen und anzuheizen. Das Grillvergnügen ist allerdings nicht ungefährlich: Über 4.000 Mal im Jahr kommt es hierbei zu Unfällen. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) klärt auf, welche Versicherungen Schutz im Schadenfall bieten. „Schäden die beim Grillen entstehen, sind häufig durch die Privathaftpflicht- oder die Hausratversicherung gedeckt“, erläutert BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Unter Umständen kann auch eine Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen kommen.

Eine Privathaftpflicht ist unverzichtbar. Das gilt auch in der Grillsaison. Sie verhindert, dass die Person, die einen Schaden verursacht, mit ihrem Privatvermögen für die Folgekosten aufkommen muss – zum Beispiel wenn beim Grillen etwas schiefgeht. Besonders gefährlich ist der Einsatz von Brandbeschleunigern: Sie sind die Hauptursache für Personenschäden beim Grillfest. Doch nicht nur die Person, die Spiritus & Co. in die Flammen gießt, gilt zwangsläufig als Verursacher*in und muss haften. Es sind auch Fälle denkbar, in denen nicht aktiv Grillende für einen Schadeneintritt verantwortlich sein können. „Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat in einem solchen Fall entschieden, dass alle Beteiligten, die die Verwendung des Brandbeschleunigers nicht verhindert haben, haften müssen“, schildert Boss. Eine einfache Warnung reichte hier nicht aus, um sich vor einer Haftung zu schützen. Laut OLG Hamm (Az. 9 U 129/08) hätte man aktiv einschreiten müssen, um die Gefahr abzuwenden. Auch deswegen ist eine Privathaftpflichtversicherung für alle unerlässlich.

Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt Schäden allerdings nur dann, wenn einer Person ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Ist keine schuldige Person zu ermitteln, kann das für die Geschädigten sehr teuer werden. „Man sollte daher mit eigenen Versicherungen vorsorgen, um sich und sein Eigentum abzusichern“, so die Verbraucherschützerin.

Die Hausratversicherung deckt beispielsweise auch durch Brand – zum Beispiel Grillfeuer  – verursachte Schäden an eigenen Möbeln und Kleidungsstücken. Sie übernimmt den Schaden zum Neuwert und greift auch dann, wenn der Schaden außerhalb des eigenen Grundstücks entstanden ist.

„Kommt es nicht nur zu Sachschäden, sondern auch zu Verletzungen, können eine Berufsunfähigkeits- oder eine Unfallversicherung helfen“, erklärt Boss. Kann man aufgrund der Verletzung seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben, ist das ein Fall für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei unfallbedingter, bleibender Invalidität leistet eine private Unfallversicherung.

Um sicher durch die Grillsaison zu kommen, sollte man stets vorsichtig agieren und nur zugelassene Grillanzünder verwenden.

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