Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 27.07.2022

Einbruch während Urlaubsreise? Beim Versicherungsschutz zählen Feinheiten

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Verbraucher*innen, die während ihrer Reise sehr teuren Hausrat zurücklassen, empfiehlt der Bund der Versicherten e.V. (BdV) den Abschluss einer Hausratversicherung.

Wenn man auf Reisen geht und sein Zuhause zurücklässt, wittern Einbrecher*innen ihre Chance. „Den besten Schutz bietet die Hausratversicherung, die insbesondere bei sehr teuren Hausratgegenständen sinnvoll ist. Dabei sollte man beachten, dass sie nur den Einbruchdiebstahl, nicht aber den einfachen Diebstahl einschließt“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Würden beispielsweise Gegenstände von der Terrasse entwendet, wäre das kein Einbruchdiebstahl und es bestünde grundsätzlich kein Versicherungsschutz. Viele Versicherer bieten aber Tarife an, die auch den einfachen Diebstahl bestimmter Gegenstände mitversichern.

Servicethemen | 12.07.2022

Der nächste Starkregen kommt bestimmt…

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BdV erklärt, was es im Schadenfall zu beachten gilt

Alle warten darauf und hoffen doch, dass es nicht wieder passiert. Dennoch zeigen die Wetterprognosen: Stürme, Starkregen und Überschwemmungen sind Naturkatastrophen, mit denen wir jährlich rechnen müssen. Auch in diesem Sommer können z. B. wieder erhebliche Witterungsniederschläge wie Starkregen oder auch Überschwemmungen durch Flüsse, die über die Ufer treten, dazu führen, dass Böden überflutet werden und Wassermassen in Häuser eindringen. „Wir erklären, was Betroffene im Schadenfall beachten sollten, um möglichst keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Servicethemen | 04.07.2022

Hausratversicherung: Absicherung gegen Elementarschäden auch bei Mietwohnung

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BdV empfiehlt bei potenzieller Elementarschadengefahr zusätzliche Absicherung

„Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieter und Mieterinnen, die beispielsweise in einem Hochwasser-Gebiet leben, sollten ihre Hausratversicherung zusätzlich um die Absicherung gegen weitere Naturgefahren (Elementargefahren) – Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch – erweitern. Werden Hausratgegenstände einer Mietwohnung durch Elementargefahren beschädigt oder zerstört, reicht der Schutz über die normale Hausratversicherung allein nicht aus“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Auf die Wohngebäudeversicherung für das betroffene Haus können Mieter*innen in solchen Fällen nicht zählen, da sie nicht bei Schäden am eigenen Hausrat greift.

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