Pressemitteilungen des BdV

Aktuelle Pressemitteilungen

Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.

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Servicethemen | 16.02.2021

Von schwarz zu blau – Zur Mofa-Saison ans Versicherungskennzeichen denken

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Ab 1. März 2021 beginnt das neue Versicherungsjahr für Roller und Mopeds

Auch wenn sich in einigen Regionen noch der Schnee auf den Straßen zeigt, ist die Mofa-Saison nicht mehr lange hin. Zum Start in die Saison gehört auch ein neues Versicherungskennzeichen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen Kleinkrafträder auf die Straße. Anders als bei Autos, verlängert sich der Kfz-Haftpflicht-Versicherungsschutz nicht automatisch, sondern muss von Jahr zu Jahr neu abgeschlossen werden. „Wer den Kennzeichenwechsel vergisst, verliert den Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, erläutert Versicherungsexpertin Bianca Boss vom Bund der Versicherten e. V. (BdV). In diesem Versicherungsjahr, das ab 1. März beginnt, ist das Kennzeichen blau.

Servicethemen | 03.02.2021

Versicherungsschutz bei Schnee und Eis

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Verbraucherschützer geben Tipps und Hinweise

Am Wochenende soll es im Norden Deutschlands ungemütlich werden – der stärkste Schneefall seit Jahrzehnten wurde angekündigt. Für Hauseigentümer*innen, aber auch für Mieter*innen gibt es dann einiges zu beachten. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) erklärt, wer Gehwege vor dem Haus und der Wohnung von Schnee und Eis freihalten muss und welche Versicherung wann zahlt. Wichtige Hinweise, mit denen jede*r gut durch den Winter kommt.

Servicethemen | 02.02.2021

Unwetter und Überschwemmungen in Teilen Deutschlands

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Mit diesen Versicherungen sind Verbraucher*innen gut gerüstet

In einigen Regionen von Rhein und Mosel gab es am vergangenen Wochenende Überschwemmungen durch starke Regenfälle und ansteigende Flusspegel. Viele Verbraucher*innen stellen sich daher die Frage, ob sie für eventuelle Schadenfälle ausreichend versichert sind. Während die normale Wohngebäude- oder Hausratversicherung beispielsweise für Sturmschäden oder für Schäden durch Blitzeinschlag oder Hagel eintritt, gilt dies nicht für Schäden durch Überschwemmungen. „Diese müssen mit einer Elementarschadenversicherung gesondert abgesichert sein. Sie ist insbesondere in gefährdeten Gebieten ratsam. Allerdings ist sie in einigen Risikogebieten leider nicht oder nur sehr schwer abzuschließen“, erklärt Bianca Boss, Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV).

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