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Servicethemen | 24.11.2016

Advent, Advent, das Haus das brennt

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Versicherungsschutz bei Adventsbränden

Was wäre die besinnliche Vorweihnachtszeit ohne gemütliches Kerzenlicht? Aber offene Flammen bergen auch Gefahren, die versichert sein sollten. „Daher ist für Gebäudebesitzer die Wohngebäudeversicherung unverzichtbar. Möbel und Co. sind über die Hausratversicherung abgesichert – gut, wer im Schadensfall beides hat“, darauf weist BdV-Pressesprecherin Bianca Boss hin. Brandschäden durch unbeaufsichtigte Kerzen, die auf dem Adventskranz oder am Weihnachtsbaum brennen, verursachen jedes Jahr erhebliche Schäden an Hab und Gut.

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