Aktuelle Pressemitteilungen
Als eine der wichtigsten Verbraucherschutzorganisationen Deutschlands informiert der Bund der Versicherten e. V. (BdV) regelmäßig über Entwicklungen im privaten Versicherungsbereich sowie über relevante Gesetzesänderungen.
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Servicethemen | 29.04.2015
Schäden durch Randale am 1. Mai
Download PDF (342.23 KB)BdV informiert, welche Versicherungen zahlen
Zerschlagene Fensterscheiben, beschmierte Häuserwände, brennende und demolierte Autos. Berlin und auch Hamburg stehen vor dem 1. Mai in besonderer Alarmbereitschaft. Laut aktueller Tagespresse wollen mehr als 8000 Menschen in Hamburg an Mai-Demonstrationen teilnehmen, in Berlin wird mit 9000 Teilnehmern gerechnet. Viele Anwohner fürchten die jährlichen Eskalationen zwischen gewaltbereiten Gruppen der eigentlich friedlichen Kundgebungen und meiden die an diesem Tag berüchtigten Stadtbereiche. Zu Recht, denn wenn das Auto in Flammen aufgeht, stellt sich schnell die Frage, ob die Kfz-Versicherung den Schaden übernimmt. „Gut, wenn in diesem Fall eine Teilkaskoversicherung besteht“, weiß Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV). Ob und welche Versicherungen zahlen, wenn Schäden an Sachen oder gar Menschen durch Krawalle entstehen, erläutert der BdV in einer Übersicht:
Servicethemen | 22.04.2015
Wenn sich der Familienstand ändert
Download PDF (342.72 KB)Nach einer Hochzeit sollten auch die Versicherungen angepasst werden
Der Wonnemonat Mai gehört nicht nur zu den schönsten Monaten des Jahres – er ist auch ein begehrter Monat, um zu heiraten. Der neue Familienstand bringt häufig nicht nur einen neuen Nachnamen mit sich, er kann sich auch auf die Versicherungen auswirken. Bei einer Namensänderung müssen Versicherungsverträge ohnehin angepasst werden. „Man sollte diese Gelegenheit gleich nutzen, um seine Versicherungen zu überprüfen und zu aktualisieren. Denn oft bringen die neuen Konditionen Vorteile“, rät Bianca Boss, Pressereferentin des Bund der Versicherten e. V.
Servicethemen | 14.04.2015
Auch beim Grillvergnügen gilt die Sorgfaltspflicht
Download PDF (342 KB)Finger weg von Brandbeschleunigern
Der Kalender hat bereits die Sommerzeit eingeläutet, nun kommen auch endlich die warmen Temperaturen dazu. Für Grillfreunde heißt das, mit Schinkenknackern, Nackensteaks und Fleischspießen die langersehnte Grillsaison einzuläuten. Doch auch wenn Hunger und Enthusiasmus noch so groß sind – Brandbeschleuniger wie z.B. Benzin oder Spiritus gehören nicht in das Grillfeuer. Die dadurch entstehende Stichflamme ist für alle umstehenden Personen sehr gefährlich. Jährlich ereignen sich laut der Deutschen Gesellschaft für Verbrennungsmedizin (DGV) ca. 4.000 Grillunfälle in Deutschland, bei über der Hälfte aller Fälle sind flüssige Brandbeschleuniger im Spiel. Das hat nicht nur körperliche Folgen. „Wer als Beteiligter bei einem Grill-Fest die Verwendung von Spiritus & Co. nicht verhindert, haftet, wenn es zu einem Unfall kommt“, darauf weist Bianca Boss, Pressereferentin beim Bund der Versicherten e. V. (BdV), hin.